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Böse Szenen in Biel: Der Bundesrat lehnt die strafrechtliche Haftung der Sportvereine ab.

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Donnerstag, 30. Juni 2011 / 21:17:00

Clubs nicht für gewalttätige Fans verantwortlich

Bern - Sportvereine sollen für das Verhalten ihrer Fans an Auswärtsspielen nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag von Nationalrätin Ida Glanzmann (CVP/LU) ab.

Die CVP-Nationalrätin fordert in ihrer Motion ein Bundesgesetz, das Strafbestimmungen für Vereine einführt, deren Fans sich bei Auswärtsspielen gewalttätig verhalten. Ausserdem sollen Strafbestimmungen für Vereine und Stadionbetreiber eingeführt werden, die bestehende Sicherheitsbestimmungen - etwa das Verbot von Pyros - nicht durchsetzen.

Der Bund sei für die Sicherheit in und um die Stadien nicht zuständig, heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort des Bundesrats. Diese Fragen liegen in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Soll dies geändert werden, braucht es dazu eine Grundlage in der Verfassung.

Stadionbetreiber bereits heute verantwortlich

Der Bundesrat hält eine solche Bestimmung aber auch grundsätzlich nicht für nötig. Vereine und Stadionbetreiber seien bereits heute strafrechtlich verantwortlich, wenn wegen mangelnder Einhaltung von Sicherheitsmassnahmen Personen verletzt oder gefährdet würden.

Und mit Blick auf die Forderung nach einer Verantwortlichkeit der Vereine für das Verhalten ihrer Fans bei Auswärtsspielen hält der Bundesrat fest, dass dies der schweizerischen Strafrechtstradition zuwiderlaufen würde. Denn dies käme einer Art kollektiven Strafrechts gleich.

Aber selbst wenn sich der Gesetzgeber über diesen Vorbehalt hinwegsetzen würde, sieht der Bundesrat Probleme. Vor allem ausserhalb des Stadions sei es schwierig festzustellen, ob und gegebenenfalls welchem Verein ein gewalttätiger Zuschauer zugerechnet werden kann.

Neue Regeln für Fantransporte per Bahn

Der Bundesrat weist aber auch darauf hin, dass er angesichts des Hooliganismus nicht untätig bleiben will. Er prüfe Massnahmen, um die Sicherheit der Fantransporte per Bahn zu gewährleisten.

Am Mittwoch einigten sich die Spitzen der SBB und des Bundesamts für Verkehr (BAV) darauf, bis Ende Jahr konkrete Massnahmen dazu vorzulegen. Denkbar ist etwa, dass die Vereine Fanzüge chartern und eine Kaution hinterlegen müssen. Kommt es zu Schäden, wird damit die Instandsetzung bezahlt.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=498725

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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