Donnerstag, 3. Juni 2010 / 12:46:29
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Ja zu UBS-Abkommen - Ständerat gegen Referendum
Bern - Der Ständerat hat sich mit einer deutlichen Mehrheit für den Staatsvertrag mit den USA ausgesprochen, welcher die Herausgabe der Daten von 4450 UBS-Kunden an die USA regelt.
Von einer Unterstellung des Vertrags unter das fakultative Referendum wollte die Ratsmehrheit nichts wissen.
Die kleine Kammer stimmte dem UBS-Staatsvertrag mit 31 zu 12 Stimmen zu.
Eine Volksabstimmung soll es nicht geben. Der Rat sprach sich mit 27 zu 13 Stimmen dagegen aus, den Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Keine Verknüpfung mit Boni-Regulierung
Der Ständerat stellte sich zudem gegen den Planungsbeschluss des Bundesrates zur Bankenregulierung. Er beschloss mit 24 zu 18 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die bürgerliche Mehrheit argumentierte, die Bankenregulierung dürfe nicht mit dem Staatsvertrag zu den UBS-Kundendaten verknüpft werden.
Zuvor hatte sich das Stöckli für die rückwirkende Gültigkeit des Vertrags ausgesprochen. Der Rat lehnte mit 32 zu 10 Stimmen einen Antrag von Eugen David (CVP/SG) ab. David wollte festhalten, dass der Vertrag keine rückwirkende Gültigkeit hat. Nach seinem Willen sollte die Schweiz also bei Fällen von schwerer Steuerhinterziehung, die sich in der Vergangenheit ereignet haben, keine Amtshilfe leisten.
Da sich der Staatsvertrag ausschliesslich auf Fälle bezieht, die sich in der Vergangenheit ereignet haben, wäre der Vertrag bei einem Ja zum Antrag wirkungslos geworden.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte dann auch davor, dem Antrag zuzustimmen. «Dann können wir die Übung abbrechen», sagte sie. Sie wehrte sich zudem gegen den Vorwurf, der Bundesrat wolle rückwirkend das Recht ändern. Mit dem Staatsvertrag sei lediglich die Praxis der Amtshilfe im Rahmen des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens erweitert worden.
Kritik an Bundesrat
Die Eintretensdebatte war geprägt von Kritik am Bundesrat und an der UBS.
Ein Nein hätte zu negative Konsequenzen, befanden die Vertreter der bürgerlichen Parteien. Sie sprachen sich in der Folge für den Vertrag aus, wenn auch zähneknirschend. Dem Parlament bleibe nichts anderes übrig, als den Staatsvertrag zu genehmigen, lautete der Tenor.
Kein Entgegenkommen an die SP
SP-Ständerätin Sommaruga plädierte für die Annahme des bundesrätlichen Planungsbeschlusses, welcher auch Massnahmen gegen Boni-Exzesse vorsieht.
Explizit für ein Nein zum Planungsbeschluss sprach sich Eugen David (CVP/SG) aus. Die Bankenregulierung sei ein wichtiges Thema. Mit dem Staatsvertrag verknüpft werden dürfe sie jedoch nicht. «Wir sind es uns schuldig, diese Fragen sorgfältig zu prüfen», erklärte David.
Die vorberatenden Kommissionen empfahlen dem Ständerat, sowohl dem Staatsvertrag mit den USA als auch dem Planungsbeschluss des Bundesrates zur Bankenregulierung zuzustimmen. Die zweite Empfehlung vertrat Kommissionssprecher Rolf Schweiger (FDP/ZG) im Rat allerdings nur halbherzig.
Mit der Ablehnung des Planungsbeschlusses zur Bankenregulierung kam die Mehrheit des Ständerates der SP schlussendlich aber nicht entgegen, anders als der Bundesrat es vorsah.
SVP gegen jede Boni-Regulierung
Die SVP machte ihr Ja zum Vertrag zuvor davon abhängig, dass keine Boni-Steuer eingeführt wird. Und sie stellte eine weitere Bedingung: Das Parlament solle dafür sorgen, dass der Bundesrat in Zukunft keine solchen Verträge mehr abschliessen kann.
Im Vorfeld hatte die SVP den Vertrag kategorisch abgelehnt. Damit hing alles von der SP ab, die ihre Zustimmung an Bedingungen knüpfte. Sie wollte nur zustimmen, wenn die Räte verbindliche Beschlüsse zur Regulierung der Banken fällen.
Nationalrat beschliesst kommende Woche
Auch im Nationalrat, wo die Vorlage kommende Woche beraten wird, sind die Chancen auf ein Ja gestiegen. Lange Zeit stand der Vertrag auf der Kippe. Doch kurz vor Beginn der Sommersession änderten sich die Vorzeichen: Die SVP signalisierte Zustimmung.
Beim Staatsvertrag geht es um rund 4450 UBS-Konten. Stimmen die Räte zu, kann die Schweiz den USA in diesen Fällen Amtshilfe leisten - und zwar nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung.
Weil der Bundesrat dies bereits versprochen hat, drohen bei einem Nein Sanktionen von Seiten der USA. Dass der Staatsvertrag überhaupt dem Parlament vorgelegt wird, ist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückzuführen. Dieses war zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat seine Kompetenzen überschritten hat.
ht/sda (Quelle: news.ch)
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