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Auch die Schweizer werden künftig Telefongespräche mithören.

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Donnerstag, 11. Juni 2015 / 08:46:27

Aufsicht über den Nachrichtendienst beschäftigt Ständerat

Bern - Auch der Schweizer Nachrichtendienst soll künftig Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen dürfen. Der Nationalrat hat bereits zugestimmt. Am Donnerstag entscheidet der Ständerat.

Der Nationalrat hatte das Nachrichtendienstgesetz im Frühjahr ohne wesentliche Änderungen gutgeheissen - gegen den Willen von Grünen, SP und Grünliberalen. Im Ständerat zeichnet sich ebenfalls ein Ja ab: Die vorberatende Ständeratskommission findet, der Nachrichtendienst brauche mehr Kompetenzen. Im Gegenzug möchte sie allerdings die Aufsicht ausbauen.

Eine neue, unabhängige Aufsichtsinstanz soll prüfen, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt. Die bestehende Kontrollinstanz für die Funkaufklärung soll ausserdem künftig auch die Kabelaufklärung kontrollieren.

Nach dem neuen Gesetz wäre es dem Nachrichtendienst nämlich erlaubt, grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen. Damit könnte ins Visier des Nachrichtendienstes geraten, wer bestimmte Begriffe googelt oder in E-Mails erwähnt.

Nationalrat sagte Nein

Mit den Vorschlägen erfüllt die Ständeratskommission Forderungen von linker Seite, die im Nationalrat abgelehnt worden waren. Für jene, die präventive Überwachung grundsätzlich ablehnen, würde eine stärkere Aufsicht allerdings wenig ändern.

Aus Sicht der Digitalen Gesellschaft handelt es sich lediglich um kosmetische Massnahmen. Gemeinsam mit Amnesty International und der Stiftung für Konsumentenschutz ruft sie das Parlament dazu auf, die Kabelaufklärung generell abzulehnen. Die Organisationen sehen darin einen unverhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte.

Richter müsste zustimmen

Der Ständerat muss auch entscheiden, für welche Massnahmen der Nachrichtendienst eine richterliche Erlaubnis einholen müsste. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wären Massnahmen wie das Verwanzen von Privaträumen oder das Eindringen in Computer genehmigungspflichtig. Zustimmen müssten jeweils der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister.

Umstritten ist, ob dasselbe für bestimmte Bild- und Tonaufnahmen gelten soll - und zwar für Aufnahmen von Vorgängen und Einrichtungen, die der geschützten Privatsphäre zuzurechnen sind.

Datenweitergabe präzisiert

Weiter will die Ständeratskommission klarer regeln, wann Erkenntnisse an andere Behörden weitergegeben werden. Der Nachrichtendienst soll Erkenntnisse unaufgefordert den Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn diese zur Verhinderung schwerer Straftaten dienen. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wäre dies nur für Erkenntnisse vorgeschrieben, welche die Strafverfolgungsbehörden «benötigen».

Die Änderung soll verhindern, dass der Nachrichtendienst die Strafverfolgungsbehörden in einem Bedrohungsfall nicht informiert, weil er mehr über die Hintermänner erfahren möchte. Für die Weitergabe von Personendaten an ausländische Behörden hat die Kommission die Vorgaben ebenfalls präzisiert.

Schutz des Finanzplatzes

Dass der Bundesrat mit dem neuen Gesetz extremistische und terroristische Organisationen und Gruppierungen verbieten könnte, ohne auf Notrecht zurückzugreifen, begrüsst die Kommission. Anders als der Nationalrat möchte sie aber zulassen, dass ein Organisationsverbot rechtlich angefochten werden kann.

Umstritten ist ferner, in welchen Fällen der Bundesrat den Nachrichtendienst mit Tätigkeiten beauftragen darf, die über den eigentlichen Staatsschutzauftrag hinausgehen, beispielsweise zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzplatzes. Der Nationalrat hat dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, wonach das in «besonderen Lagen» erlaubt sein soll.

Die Ständeratskommission will diesen Begriff im Gesetz nicht verwenden. Sie schlägt vor, die Voraussetzungen enger zu umschreiben und als «Wahrung wichtiger Landesinteressen» zu bezeichnen. Der Ausdruck «besondere Lagen» war schon im Nationalrat auf Kritik gestossen. Die Gegner sehen darin eine Generalklausel, die fast alles ermöglicht.

 

nir (Quelle: sda)

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