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Gegen Christa Markwalder gingen zwei Strafanzeigen von Privatpersonen ein.

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Montag, 1. Juni 2015 / 14:53:57

Aussenpolitische Kommission verzichtet auf Anzeige gegen Markwalder

Bern - Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats reicht keine Strafanzeige gegen die FDP-Nationalrätin Christa Markwalder ein. Nach Ansicht der Kommission hat Markwalder das Kommissionsgeheimnis nicht verletzt.

Der Entscheid, auf eine Strafanzeige zu verzichten, fiel ohne Gegenstimme bei fünf Enthaltungen, wie Kommissionspräsident Carlo Sommaruga (SP/GE) am Montag vor den Medien sagte. Der Inhalt der Informationen, die Markwalder an eine Lobbyistin weitergegeben hatte, seien bereits bekannt gewesen. Deshalb handle es sich nicht um eine Geheimnisverletzung.

Sommaruga kündigte an, dass die APK sämtliche Dokumente publizieren werde. Bei den Informationen handelt es sich um Antworten des Bundesrates auf eine Interpellation Markwalders zum Verhältnis zwischen der Schweiz und Kasachstan.

Die Interpellation steht am Anfang der Affäre: Die NZZ hatte aufgedeckt, dass der Text von der PR-Agentur Burson-Marsteller stammte und diese wiederum im Auftrag der kasachischen Partei Ak Schol handelte. Ak Schol bezeichnet sich als Oppositionspartei, steht aber der autoritären Regierung nahe.

Für APK ist Fall Markwalder erledigt

In der Aussenpolitischen Kommission ist der Fall Marwalder damit erledigt. Bei der Bundesanwaltschaft sind vergangene Woche aber zwei Strafanzeigen von Privatpersonen gegen die Berner Nationalrätin eingegangen. Darin wird Markwalder eine ganze Reihe von Straftaten vorgeworfen, unter anderem politischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat.

Auch gegen Markwalders Parteikollegen Walter Müller (SG) ist bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige eingegangen, in diesem Fall sind die Jungsozialisten die Urheber. Müller hatte sich im Mai 2014 zu einer Reise nach Kasachstan einladen lassen. Nach Ansicht der Juso liess sich der St. Galler Nationalrat damit bestechen. Gemäss der FDP-Fraktion hat Müller die Kosten für die Reise inzwischen nachträglich selber übernommen.

Schutz wegen parlamentarischer Immunität

Sowohl Markwalder als auch Müller sind derzeit durch die parlamentarische Immunität vor einem Strafverfahren geschützt. Die Bundesanwaltschaft hat beim Parlament deshalb die Aufhebung der Immunität der beiden Nationalratsmitglieder beantragt. Darüber befinden nun die beiden Immunitätskommissionen von National- und Ständerat. Bisher zeigte sich das Parlament in solchen Fällen sehr zurückhaltend.

Am Montag befasst sich ausserdem noch das Büro des Nationalrates mit dem Fall Markwalder. Es kann disziplinarische Massnahmen wie etwa einen sechsmonatigen Ausschluss aus einer Kommission aussprechen.

Von ihrer Fraktion drohen Markwalder, die im nächsten Jahr den Nationalrat präsidieren soll, derzeit keine Konsequenzen. FDP-Fraktionspräsidentin Gabi Huber sagte vor wenigen Tagen, auch Politiker seien Menschen und machten Fehler. Zudem werde das Kommissionsgeheimnis sehr häufig verletzt.

jbo (Quelle: sda)

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