Mittwoch, 9. Oktober 2013 / 13:00:00
Zuwanderungsinitiative kommt am 9. Februar zur Abstimmung
Bern - Der Bundesrat hat die Vorlagen für die übernächste Abstimmung festgelegt: Das Stimmvolk befindet über die neue Bahnfinanzierung FABI, die SVP-Zuwanderungsinitiative sowie über die Initiative gegen die Abtreibungsfinanzierung durch die Grundversicherung.
Damit kommen am 9. Februar 2014 drei Verfassungsänderungen zur Abstimmung. Die SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» will zurückkehren zu Kontingenten zur Zuwanderung in der Schweiz. Damit zielt die Volkspartei auf das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, das gekündigt und neu verhandelt werden müsste.
Es handelt sich um die erste Abstimmung in einer Reihe von Abstimmungen über die Personenfreizügigkeit. In der Pipeline stecken die Initiative der Organisation ECOPOP, welche die Zuwanderung mengenmässig begrenzen will, sowie die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf das neue EU-Land Kroatien.
Bahnfinanzierung
Das Paket «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» stellt die Bahnfinanzierung grundlegend um, was den VCS zum Rückzug seiner Initiative «Für den öffentlichen Verkehr» bewog. Künftig soll ein einziger Fonds den Unterhalt, Betrieb und Ausbau des Bahnnetzes finanzieren. Ausserdem beschloss das Parlament, das Bahnnetz bis 2025 für zusätzliche 6,4 Milliarden Franken auszubauen.
Abgestimmt wird über den neuen Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) und dessen Finanzierung. Zudem wird ein Teil des Ausbaus mit einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,1 Prozentpunkte von 2018 bis 2030 finanziert. Auch diese müssen Volk und Stände gutheissen.
Erneut Abstimmung über Abtreibungen
Von religiösen, SVP-nahen Kreisen lanciert, verlangt die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache», dass die obligatorische Krankenversicherung nicht mehr die Kosten für Abtreibungen übernimmt. Dies hatte das Stimmvolk 2002 mit der Fristenlösung zum Schwangerschaftsabbruch explizit gutgeheissen.
Den Initianten geht es allerdings weniger um die rund 8 Millionen Franken, die sich einsparen lassen würden, als um Grundsätzliches: Wer Abtreibungen aus Gewissensgründen ablehne, solle diese nicht über eine Sozialversicherung mitfinanzieren müssen.
Die Gegner geben zu bedenken, dass mit dieser Argumentation Armeegegner auch die Mitfinanzierung der Armee ablehnen könnten. Ausserdem befürchten sie, dass Abtreibungen ohne Abgeltung wieder vermehrt unter medizinisch bedenklichen Bedingungen durchgeführt würden.
ig (Quelle: sda)
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