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Die äusseren Rahmenbedingungen haben sich verändert. (Symbolbild)

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Freitag, 11. Mai 2012 / 12:29:00

Berner dürfen über Autosteuer abstimmen

Bern - Die Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Bern kann wiederholt werden: Das Bundesgericht hat vier Beschwerden abgewiesen, die sich gegen Entscheide der Kantonsregierung, des Grossen Rates und des bernischen Verwaltungsgerichts richteten.

Damit wird das Berner Stimmvolk voraussichtlich im September erneut darüber befinden, ob die Motorfahrzeugsteuern stärker ökologisch ausgerichtet oder drastisch gesenkt werden sollen. Letztere Variante stammt von einem Garagisten; sein so genannter Volksvorschlag hatte im Februar 2011 an der Urne obsiegt.

Der Vorsprung betrug aber bloss 363 Stimmen. Das kantonale Verwaltungsgericht ordnete eine Nachzählung an. Diese fiel ins Wasser, weil einige Gemeinden ihre Stimmzettel vorzeitig vernichtet hatten. Der Regierungsrat beschloss darauf eine Wiederholung des Urnengangs.

In der Tat gebe es keine andere Möglichkeit, um Klarheit über den Volkswillen zu schaffen, stellte das Bundesgericht fest und wies zwei Beschwerden der SVP, der Jungen SVP und des Garagisten ab. Diese wollten erwirken, dass der Regierungsrat das ursprüngliche Abstimmungsresultat für gültig erklärt.

Bei der Wiederholung der Abstimmung hätten sich zwar die äusseren Rahmenbedingungen verändert, räumt das Bundesgericht ein. Doch das sei in Kauf zu nehmen, ebenso der finanzielle und organisatorische Aufwand. Zur Wahrung der thematischen Einheit komme zudem nur die integrale Wiederholung der gesamten Abstimmung in Frage.

Auch Verwaltungsgericht im Recht

Mit einer weiteren Beschwerde nahmen die SVP und der Garagist das Verwaltungsgericht ins Visier: Das kantonale Gericht hatte ihr Gesuch, das Nachzähl-Urteil zu überprüfen, inhaltlich gar nicht beurteilt. Zu Recht, wie das Bundesgericht nun befand.

Die vierte Beschwerde stammt vom Garagisten. Er wehrte sich gegen den Grossratsbeschluss, der bewirkte, dass 2012 in jedem Fall noch die alten, höheren Steuern eingetrieben werden. Daran sei nichts zu beanstanden, befand das Bundesgericht und wies die Beschwerde ab. Das sichert dem Kanton Bern Einnahmen von 120 Millionen Franken.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=541447

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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