Freitag, 6. Mai 2011 / 19:40:00
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Adrian Amstutz darf in den Ständerat einziehen
Bern - Der Berner SVP-Nationalrat Adrian Amstutz kann sein neues Amt als Ständerat bald antreten: Das bernische Verwaltungsgericht hat zwei Beschwerden gegen die Ständerats-Stichwahl vom 6. März abgewiesen. Amstutz setzte sich damals gegen Ursula Wyss (SP) durch.
Bei den Beschwerden ging es um die kurze Frist, die zwischen dem ersten und dem zweiten Gang der Ersatzwahl für die in den Bundesrat gewählte Simonetta Sommaruga verstrich. Der erste Wahlgang mit mehreren Kandidierenden fand am 13. Februar statt, die Stichwahl zwischen Wyss und Amstutz folgte am 6. März.
Weil er die Wahlunterlagen für die Stichwahl nur knapp vor dem zweiten Wahlgang erhalten habe, sei er faktisch von dieser Wahl ausgeschlossen worden, rügte insbesondere ein Auslandschweizer.
Das bernische Verwaltungsgericht hält ihm in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil aber entgegen, wenn das kantonale Wahlverfahren den frühzeitigen Versand des Wahlmaterials an die im Kanton Bern stimm- und wahlberechtigten Auslandschweizer nicht erlaube, müssten diese eine Beschränkung ihres Rechts hinnehmen.
Auslandschweizer irrelevant
Ausserdem wäre das Resultat des zweiten Wahlgangs nicht anders herausgekommen, wenn sämtliche Auslandschweizer, die am ersten Wahlgang teilnahmen, nicht aber am zweiten, Wyss gewählt hätten.
Der bernische Regierungsrat wird am kommenden Mittwoch Amstutz' Wahl in den Ständerat als rechtmässig zustande gekommen erklären, wie Staatsschreiber Kurt Nuspliger auf Anfrage sagte. Danach könne aus Sicht des Kantons Bern Amstutz das neue Amt antreten. Für ihn rückt im Nationalrat der Berner SVP-Grossrat Thomas Fuchs nach.
dyn (Quelle: sda)
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