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Der Hanfbauer Bernard Rappaz.

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Mittwoch, 21. Juli 2010 / 11:58:29

Rappaz erhält Hausarrest - Hungerstreik beendet

Sitten - Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz hat seinen Hungerstreik vorerst beendet. Die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten hatte ihm zuvor erlaubt, unter strengen Bedingungen seine Haftstrafe in Form von Hausarrest abzusitzen.

Rappaz habe diese Bedingungen akzeptiert und daraufhin seinen Hungerstreik unterbrochen, hiess es in einem Communiqué des Walliser Sicherheitsdepartements vom Mittwoch.

Der Hanfbauer hatte seit rund zwei Monaten jegliche Nahrungsaufnahme verweigert. Anfang der vergangenen Woche war er auf Anordnung der Walliser Behörden geschwächt ins Berner Inselspital verlegt worden.

Den Ausschlag für die Kehrtwende der Walliser Behörden gaben die Gesundheitsrisiken für Rappaz bei einer Weiterführung des Hungerstreiks. Denn die Ärzte des Inselspitals hätten sich geweigert, ihn zwangsweise zu ernähren, sagte Waeber-Kalbermatten gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Sie sei sich bewusst, dass ihr Entscheid Kritik auslösen werde.

Im Mai hatte die Sicherheitsdirektorin schon einmal Massnahmen ergriffen und Rappaz' Haftstrafe wegen seines Zustandes für rund zwei Wochen unterbrochen. Der Entscheid hatte Diskussionen in der Walliser Politik ausgelöst. Vor allem die Rechte sparte nicht mit Kritik an der SP-Regierungsrätin.

Neue Massnahme

Die neuen Massnahmen unterscheiden sich jedoch von jenen im Mai. Denn die Haftstrafe wurde dieses Mal nicht ausgesetzt. Vielmehr wurde sie in einen Hausarrest umgewandelt - unter strengen Bedingungen, ähnlich wie im Gefängnis.

Etwa wird der Hanfbauer bei sich zuhause rund um die Uhr überwacht, und er darf täglich einen Spaziergang von höchstens einer Stunde machen. Angehörige können ihn nur ein Mal pro Woche für höchstens anderthalb Stunden besuchen.

Hausarrest wird angerechnet

Im Gegensatz zum Haftunterbruch wird die Zeit des Hausarrests an die Gesamtstrafe von fünf Jahren und acht Monaten angerechnet. Zu dieser Freiheitsstrafe war Rappaz unter anderem wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt worden.

Zuhause eingetroffen war Rappaz am Mittwoch noch nicht. Laut einem Communiqué des Berner Inselspitals legt das Ärzteteam «aufgrund des Gesundheitszustands des Patienten den Zeitpunkt des Transfers an den Wohnort fest». Rappaz' Anwalt, Aba Neeman, gibt sich gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erleichtert über den Entscheid der Behörden.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=448339

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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