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Bernard Rappaz liegt im Gefängnistrakt des Berner Inselspitals.

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Freitag, 16. Juli 2010 / 21:39:53

Rappaz: «Fühle mich wie eine Flamme, die langsam erlischt»

Bern - Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz, der im Gefängnistrakt des Berner Inselspitals liegt, denkt nicht an ein Ende seines Hungerstreiks. Das sagte er in einem Interview mit «Tages-Anzeiger» und «Der Bund». Seine Kräfte schwinden jedoch.

Zu seinem Zustand nach über 50 Tagen Hungerstreik meinte Rappaz: «Ich fühle mich wie eine Flamme, die flackert und langsam erlischt.» Manchmal verlasse sein Geist seinen Körper.

Rappaz beantwortete den beiden Zeitungen Fragen, die sie ihm schriftlich gestellt hatten. Sein Brief, den «Tages-Anzeiger» und «Bund» am Freitag abdruckten, datiert vom 12. Juli.

Ängstlich

Seit er in Bern liege, fühle er sich zudem ängstlich. Nach Bern war Rappaz am 12. Juli verlegt worden, weil die Ärzte ihn dort zwangsernähren würden, falls er ins Koma fällt. Das Genfer Unispital, wo er zuvor lag, hatte dies abgelehnt.

Aus Rappaz' Sicht kommt eine Zwangsernährung einem Verstoss gegen die Menschenrechte gleich. Und es würde auch nichts bringen: «Wenn man mich zwangsernährt, verlängert das nur die Qual. Man stirbt einfach später.» Zum Sterben sei er bereit, Angst habe er davor nicht. Er fühle sich aber nicht als Märtyrer.

Bundesgericht für Zwangsernährung

Eine Zwangsernährung Rappaz' stützte am Donnerstag indirekt das Bundesgericht, das sich mit dem Fall Rappaz zu beschäftigen hatte. Der Kanton Wallis müsse Rappaz am Leben erhalten, ordnete es an. Dazu müsse der Kanton jede nötige Massnahme ergreifen, welche die Verfassung zulasse. Welche Massnahmen dies sein sollen, liess das Bundesgericht offen.

Das Gericht hielt aber fest, dass es selbst keine Massnahmen anordnen müsse, da die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten bereits eine Zwangsernährung beschloss, sollte sie denn nötig werden.

Zu entscheiden hatte das Bundesgericht über eine Freilassung Rappaz' als vorsorgliche Massnahme, bis das Bundesgericht über seinen Rekurs zu einem abgelehnten Haftunterbruch befindet. Die Freilassung lehnte es ab. Der Entscheid zum Rekurs fällt spätestens im August.

 

fest (Quelle: sda)

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