Sonntag, 27. Juni 2010 / 00:33:25
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Untersuchung der Unruhen in Kirgisistan gefordert
Bischkek/Washington - Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) hat eine internationale Untersuchung der blutigen Unruhen in Kirgistan gefordert. Die USA hoffen derweil auf einen guten Verlauf der Verfassungsabstimmung von diesem Sonntag.
Es deute einiges darauf hin, dass die Gewalt, vor allem die Angriffe auf usbekische Gegenden, «geplant und, zumindest in einigen Fällen, gut organisiert» gewesen seien, erklärte Human Rights Watch in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek.
Usbeken hätten den Regierungstruppen vorgeworfen, sich an den Angriffen gegen ihre Minderheit beteiligt zu haben, und auf den Einsatz gepanzerter Armeefahrzeuge verwiesen. Die Armee erklärte laut HRW, der Mob habe Waffen und Fahrzeuge aus Kasernen gestohlen.
Die Frage, ob die kirgisischen Streitkräfte direkt an den Angriffen beteiligt waren, müsse ein zentraler Punkt einer Untersuchung sein, forderte HRW. Bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen Anfang Juni kamen nach offiziellen Angaben mehr als 260 Menschen ums Leben, die Übergangsregierung schätzt die Opferzahl jedoch zehnmal höher ein.
Wie sollen Flüchtlinge wählen?
Die Menschenrechtsorganisation kritisierte zudem das Festhalten der kirgisischen Übergangsregierung an einem für Sonntag geplanten Verfassungsreferendum sowie die geplante Rückführung von zehntausenden Flüchtlingen und Vertriebenen in «fast unbewohnbare Gegenden».
Dies mache die Situation «nur noch unberechenbarer» und könne zu neuer Gewalt führen. Die Übergangsregierung habe nicht erklärt, wie Flüchtlinge und Menschen, die während der Unruhen ihre Ausweispapiere verloren hätten, wählen könnten.
Die Kirgisen sollen am Sonntag über eine neue Verfassung entscheiden. Der Entwurf der seit dem Sturz des autoritären Staatschefs Kurmanbek Bakijew amtierenden Übergangsregierung sieht eine Beschneidung der Machtbefugnisse des Präsidenten vor und würde das Land zur ersten parlamentarischen Republik in Zentralasien machen.
fkl (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=445413
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