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Der Nationalrat geht bei den Leistungskürzungen weiter als der Ständerat.

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Mittwoch, 9. Dezember 2009 / 10:30:47

Tiefere Taggelder bei längerer Arbeitslosigkeit

Bern - Bei längerer Arbeitslosigkeit sollen künftig die Taggelder gekürzt werden. So möchte es der Nationalrat. Er hat sich mit 93 zu 88 Stimmen für diese Regelung ausgesprochen. Damit geht er bei den Leistungskürzungen weiter als der Ständerat.

Nach dem Willen des Nationalrats soll die Höhe der Taggelder nach einer Bezugsdauer von 260 Tagen um 5 Prozent sinken. Eine Kürzung um weitere 5 Prozent ist nach dem Bezug von 330 Taggeldern vorgesehen. Der Antrag war von FDP- und SVP-Vertretern eingebracht worden.

Die Linke wehrte sich vergeblich dagegen. «Dahinter steckt das Denken, dass die Arbeitslosen selber schuld sind», sagte Paul Rechsteiner (SP/SG). Dies entspreche nicht der Realität.

Die Kürzung der Taggelder widerspreche zudem der Zielsetzung des Gesetzes. Es könne nicht dessen Sinn sein, die Arbeitslosen in Richtung Existenzminimum und Sozialhilfe zu drängen.

Kantone nicht belasten

Auch Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard sprach sich gegen diese Verschärfung aus. Sie warnte davor, die Sozialhilfe und damit die Kantone zu belasten. «Bitte bleiben sie bei dem, was wir haben», sagte Leuthard.

Ausserdem müssen Arbeitslose künftig länger - und je nach Einkommen unterschiedlich lange - auf die Auszahlung des ersten Arbeitslosengeldes warten. Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt und hat der neuen Regelung mit 116 zu 69 Stimmen zugestimmt.

Linke will keine abgestufe Wartezeit

Betroffen sind Personen ohne Unterhaltspflichten mit mittlerem oder höherem Einkommen. Bei einem versicherten Verdienst zwischen 60'000 und 90'000 Franken beträgt die Frist 10 Tage, bei einem Verdienst zwischen 90'000 und 125'000 15 Tage und bei einem Verdienst über 125'000 Tagen 20 Tage. Heute beträgt die Wartezeit unabhängig vom Einkommen fünf Tage.

Die Linke hatte sich vehement gegen die abgestufte Wartezeit gewehrt. Im Nationalrat setzte sich jedoch die bürgerliche Mehrheit durch. Zugestimmt hat der Rat auch einem Minderheitsantrag von rechter Seite. Demnach haben Personen, die während mehr als 12 Monaten nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, während mindestens 260 Tagen keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=418821

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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