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Wiedereinführung von Kontingenten möglich: Serge Gaillard.

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Sonntag, 10. Mai 2009 / 17:20:00

Einwanderung: Bundesrat prüft Beschränkung

Bern - Angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen wird der Bundesrat nächstens entscheiden, ob er die Zuwanderung aus der EU beschränken will. Dies wäre aufgrund der Ventilklausel der bilateralen Verträge möglich.

Einen Entscheid zur Beschränkung könne der Bundesrat auf Antrag von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf fällen, sagte Serge Gaillard, Direktor für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), in einem Interview mit «Le Matin Dimanche».

Zuständig für das Dossier ist Widmer-Schlumpfs Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).

EJPD-Sprecher Philippe Piatti bestätigte auf Anfrage eine Meldung von «tagesanzeiger.ch/Newsnetz», dass der Bundesrat bald über die mögliche Anrufung der Ventilklausel befinden wird - «gestützt auf die neuesten Arbeitsmarkt- und Migrationsstatistiken».

Nicht bestätigen wollte Piatti Angaben, wonach das Geschäft bereits nächsten Mittwoch traktandiert sei.

Die Ventilklausel in den bilateralen Verträgen erlaubt es der Schweiz, bei starker Zuwanderung die Aufenthaltsbewilligungen für Arbeitskräfte aus den 15 alten EU-Staaten sowie Zypern und Malta zahlenmässig zu beschränken. Mit diesen Staaten besteht seit dem 1. Juni 2007 der freie Personenverkehr.

Reaktivierung der Kontingente

Die Reaktivierung der Kontingente ist mit der Bedingung verknüpft, dass die Zahl der ausgestellten Bewilligungen in einem Jahr mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der vorherigen drei Jahre liegt. Laut Gaillard vom SECO ist diese Bedingung offenbar erfüllt.

Bis heute machte der Bundesrat nicht von der Reaktivierung der Kontingente Gebrauch, obwohl die Bedingungen bereits vor einem Jahr erfüllt waren. Damals hatte die Landesregierung auf eine Beschränkung verzichtet mit der Begründung, dass die Nachfrage der Schweizer Wirtschaft nach Arbeitskräften aus der EU stark sei.

Befristung von maximal zwei Jahre

Die Schweiz kann Kontingente für EU-Ausländer jährlich mit einer Befristung von maximal zwei Jahre anordnen. Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz liegt im Moment mit 3,5 Prozent auf dem höchsten Stand seit drei Jahren. Im April waren 136'709 Personen ohne Arbeit.

li (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=385871

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