stellenmarkt.ch
Regulatory Affairs Specialist(w/ m/ d)
Unser Kunde Unser Kunde ist auf die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von pflanzlichen Arzneimitteln (Phytopharmaka), Nahrungsmitteln und...   » Weiter
Oberärztin / Oberarzt
Rorschach nach Vereinbarung Deine Aufgaben Du bist mitverantwortlich für die Sicherstellung der ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen...   » Weiter
Jurist/ -in im Rechtsdienst
<h1 id="bTitle" class="smartEditable">Jurist/ -in im Rechtsdienst <h2 id="bSubTitle" class="smartEditable">Kantonspolizei | 80-100 % | Chur Online...   » Weiter
Mitarbeiter/ in Verkehrsdienst im Stundenlohn Ostschweiz
Ihre Hauptaufgaben umfassen: Verkehrs- und Parkplatzdienste Baustellenabsicherungen Verkehrsregelungen bei Veranstaltungen Sie bringen mit: Sie sind...   » Weiter
Kaderärztin / Kaderarzt (a) Allgemeine Innere Medizin 60-100%
Einleitung Kaderärztin / Kaderarzt (a) Allgemeine Innere Medizin 60-100% Arbeitsort: Rehaklinik Dussnang Wo dein Job Reha macht. Modernste...   » Weiter
Kaderärztin / Kaderarzt (a) physikalische Medizin und Rehabilitation (a) 60-100%
Einleitung Kaderärztin / Kaderarzt (a) physikalische Medizin und Rehabilitation (a) 60-100% Arbeitsort: Rehaklinik Dussnang Wo dein Job Reha macht....   » Weiter
Pool-Gerichtsschreiber/ -in mit Hauptsprache Deutsch
St. Gallen und Homeoffice | Beschäftigungsgrad 80-100% Diesen Beitrag können Sie leisten Einsätze von 3 bis 12 Monaten je nach Bedarf in den...   » Weiter
Assistenzärztin / Assistenzarzt
Heerbrugg nach Vereinbarung Deine Aufgaben Du betreust als Mitglied des interdisziplinären Behandlungsteams Patientinnen und Patienten im ambulanten...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem SKELETT STRÜMPFE
SKELETT STRÜMPFE
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

CELTIC SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Eingebracht wurde die Resolution von fünf nichtständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats: Ägypten, Japan, Spanien, Neuseeland und Uruguay.

Abbildung vergrössern

 
www.uno-sicherheitsrat.info, www.kriegsgebieten.info, www.spitaeler.info, www.schuetzen.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Anime/Manga DVDs Darth Vader Maske

 Anime/Manga DVDs
 Darth Vader Maske



Dienstag, 3. Mai 2016 / 19:05:53

UNO-Sicherheitsrat will Spitäler in Kriegsgebieten schützen

New York - Spitäler in Kriegsgebieten sollen nach dem Willen des UNO-Sicherheitsrats künftig besser geschützt werden. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution verurteilte das höchste UNO-Gremium Angriffe auf Spitäler und deren Mitarbeiter scharf.

Die Sitzung in New York fand am Dienstag nur Stunden nach Angriffen auf eine Klinik im nordsyrischen Aleppo statt, bei denen mindestens drei Menschen starben. Seit Beginn des Bürgerkriegs kam es in Syrien nach UNO-Angaben zu mehr als 360 Angriffen auf rund 250 medizinische Einrichtungen.

Die Resolution verurteilt Angriffe auf Verwundete und Kranke sowie auf medizinisches und humanitäres Personal scharf. Sie fordert alle beteiligten Parteien eines Konflikts auf, die Bewegungsfreiheit der Betroffenen nicht einzuschränken. Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen werden zudem als Bruch internationalen humanitären Rechts eingestuft.

Weit verbreite Angriffe

UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon erklärte, dass solche Angriffe nicht nur in Syrien stattfänden. Auch im Jemen, im Irak und im Südsudan würden Kliniken ins Visier genommen. Zudem war im vergangenen Oktober ein Spital im afghanischen Kundus bei einem Bombardement des US-Militärs zerstört worden - Dutzende Menschen starben dabei.

Die Resolution kam auf Anregung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und der Organisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) zustande. Eingebracht wurde sie von fünf nichtständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats: Ägypten, Japan, Spanien, Neuseeland und Uruguay.

«Was wir brauchen, ist ein grundlegender Verhaltenswandel in der Kriegsführung», sagte IKRK-Präsident Peter Maurer. MSF-Präsidentin Joanne Liu sprach in der Sitzung von einer «Epidemie an Attacken auf Gesundheitseinrichtungen». MSF zählte in den vergangenen Monaten alleine 94 Angriffe auf medizinische Einrichtungen in Syrien, die von ihr unterstützt werden.

Humanitäres Völkerrecht gilt für alle

Das humanitäre Völkerrecht wird zwar von Staaten verhandelt und beschlossen. Seine Regeln gelten aber auch für nicht-staatliche Konfliktparteien.

Vereinfacht besagt es, dass die Mittel, dem Feind zu schaden, nicht unbegrenzt sind. Es gibt etwa illegale Kampfmittel und -methoden. Und wer nicht oder nicht mehr am Kampfgeschehen beteiligt ist, muss geschont und menschlich behandelt werden.

Als wichtigste Abkommen gelten die vier Genfer Konventionen von 1949. Das erste und das zweite Abkommen regeln den Schutz von Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde und zur See. Das dritte Abkommen schützt die Kriegsgefangenen und das vierte Zivilpersonen in Kriegszeiten. Die Genfer Konventionen wurden von allen Staaten ratifiziert.

Expliziter Schutz für Spitäler

Zwei Zusatzprotokolle dem Jahr 1977 ergänzen die Genfer Konventionen. Im zweiten ist der Schutz von Sanitäts- und Seelsorgepersonal sowie von Sanitätseinheiten und -transportmitteln explizit verbrieft: Sie müssen geschont und dürfen nicht angegriffen werden, wie es in Artikel 11 heisst.

Und weiter: Der Schutz darf nur dann enden, wenn Sanitätseinheiten oder -transportmittel ausserhalb ihrer humanitären Bestimmung zu feindlichen Handlungen verwendet werden. «Jedoch endet der Schutz erst, nachdem eine Warnung, die möglichst eine angemessene Frist setzt, unbeachtet geblieben ist.»

 

fest (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Waffenruhe für Aleppo nach schweren Kämpfen
    Mittwoch, 4. Mai 2016 / 22:00:09
    [ weiter ]
    Tödlicher Angriff auf Spital in Aleppo
    Dienstag, 3. Mai 2016 / 12:59:29
    [ weiter ]
    Erneute Angriffe in Aleppo
    Donnerstag, 28. April 2016 / 06:14:00
    [ weiter ]
    Mehr Angriffe auf Ärzte und Lehrer in Afghanistan
    Montag, 18. April 2016 / 19:42:31
    [ weiter ]
    US-Militärs wegen Beschuss in Afghanistan bestraft
    Freitag, 18. März 2016 / 07:30:44
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'133 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2025 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2025
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum