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Dienstag, 3. Mai 2016 / 09:27:00
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Bilaterale Verträge haben Priorität
Bern - Der Erhaltung der bilateralen Verträgen wird gemäss einer Umfrage derzeit klar Priorität gegenüber der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eingeräumt. Rund zwei Drittel der Stimmenden würden sich für die bilateralen Verträge entscheiden.
Das Forschungsinstitut gfs.bern und die Universität Genf haben in einer Analyse der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 zwei Zusatzfragen über den Themenbereich der Zuwanderung und der bilateralen Verträge gestellt, wie sie am Dienstag mitteilten.
Wenn sie zwischen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und der Erhaltung der bilateralen Verträge wählen müssten, würde sich eine klare Mehrheit für die bilateralen Verträge entscheiden, heisst es.
Die Bereitschaft, den bilateralen Verträgen Priorität einzuräumen, sei bei der Anhängerschaft der Mitte-Links-Parteien besonders hoch, während die Stimmenden, die sich dem äusseren Rand des politischen Spektrums zugehörig fühlten, der Umsetzung der Initiative eindeutig den Vorrang geben würden.
Links-Rechts-Graben
Insgesamt war der Stimmentscheid zu den Abstimmungsvorlagen vom 28. Februar stark durch den Links-Rechts-Graben geprägt, wie aus der Vox-Analyse weiter hervorgeht. Die Durchsetzungsinitiative habe zum «Zusammenprall» von Mitte Links und konservativen Rechten geführt, wie dies derzeit bei Vorlagen häufig der Fall sei, welche die Öffnung der Schweiz gegenüber der Welt oder die Einwanderungs- beziehungsweise Ausländerpolitik betreffen.
Für das Nein zur Durchsetzungsinitiative seien aber weder Geschlecht noch Alter ausschlaggebend gewesen. Die jüngeren Jahrgänge hätten zwar stark mobilisiert, doch sie hätten damit nicht mehr zur Ablehnung der Volksinitiative beigetragen als die übrigen Altersklassen.
Die Unterstützung der Initiative sei mit steigendem Bildungsniveau rückläufig gewesen, schrieben die Analysten weiter. Die Initiative sei von Angestellten des öffentlichen Sektors recht massiv verworfen worden, die im Privatsektor tätigen hätten sie aber fast zu 50 Prozent unterstützt.
Die beiden Hauptgründe für die Ablehnung der Volksinitiative seien einerseits der allzu extreme und unverhältnismässige Charakter der Initiative und anderseits juristische Überlegungen gewesen. Am wenigsten habe die Behauptung überzeugt, die «vom Parlament beschlossene Umsetzung der Ausschaffungsinitiative entspreche dem Volkswillen nicht.» Demgegenüber hätten die drei Argumente der Initiativgegner eine breite Mehrheit gefunden.
Was geschieht mit der zweiten Gotthard-Röhre?
Für das Ja zum Bau eines zweiten Gotthard-Tunnels habe das Argument, die zweite Röhre sei zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit unerlässlich, am meisten zu überzeugen vermocht. Zwei Drittel der Stimmenden hätten diesem Argument beigepflichtet. Das Anliegen der Sicherheit dürfte demnach eine ziemlich entscheidende Rolle gespielt haben, wie es weiter heisst.
Alle Stimmenden hätten ungeachtet dessen, ob sie ein Ja oder ein Nein in die Urne gelegt hätten, das Argument bestätigt, wonach «die zweite Fahrspur trotz des Versprechens des Bundesrats früher oder später für den Verkehr geöffnet werde».
Der Umstand, dass dieses Argument unter den Ja-Stimmenden auf breite Zustimmung stiess, bedeute entweder, dass diese Personen die zweite Röhre trotz ihrer Zweifel an der Einhaltung des Versprechens durch den Bundesrat guthiessen, oder dass diese Stimmenden im Grunde nichts gegen eine Öffnung der zweiten Fahrspur einzuwenden hätten.
Enge Ehedefinition verhängnisvoll
Beim knappen Nein zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» habe das Hauptargument der Initiativgegner am meisten Unterstützung gefunden, wonach das Volksbegehren eine enge Ehedefinition vorschlage, die gleichgeschlechtliche Paare diskriminiere.
Die Vox-Analyse kommt zum Schluss, dass einige Gegner wohl ein Ja zur CVP-Initiative eingelegt hätten, wenn die Kontroverse hinsichtlich der engen Ehedefinition nicht bestanden hätte, womit die Initiative angenommen worden wäre.
Als Hauptgrund für die klare Ablehnung der Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln» ist gemäss der Abstimmungsanalyse die geringe Wirksamkeit genannt worden.
Für die repräsentative Umfrage wurden 1509 stimmberechtigte Personen innerhalb von zwei Wochen nach der Volksabstimmung einbezogen. Die Fehlermarge wird mit rund plus/minus 2,6 Prozent angegeben.
arc (Quelle: sda)
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