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Bei den Untersuchungen werde zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben unterschieden. (Symbolbild)

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Montag, 18. April 2016 / 09:48:12

Embryountersuchung für Befürworter ein Gebot der Menschlichkeit

Bern - Die Befürworter der Präimplantationsdiagnostik werben für die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, über die am 5. Juni abgestimmt wird. Nur mit dieser sei eine optimale Behandlung für Paare mit Kinderwunsch möglich, argumentieren sie.

Insbesondere die Mütter könnten damit vor seelischen und körperlichen Belastungen geschützt werden, heisst es in den schriftlichen Unterlagen des Komitees «Nochmals Ja zu einer fortschrittlichen Fortpflanzungsmedizin». In diesem sind alle Bundeshausfraktionen mit Ausnahme der Grünen vertreten.

Der Name des Komitees verweist auf die erste Abstimmung zur Präimplantationsdiagnostik (PID): Am 14. Juni 2015 sagten Volk und Stände Ja zu einer Verfassungsänderung, welche die medizinischen Voraussetzung für die Untersuchung von Embryos im Reagenzglas schafft. Nun geht es um die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, mit der das geltende PID-Verbot aufgehoben werden soll.

Schwangerschaft auf Probe

Heute dürfen die Untersuchungen erst während der Schwangerschaft durchgeführt werden. Die Paare müssen dann entscheiden, ob sie die Schwangerschaft abbrechen. Das führe zu «Schwangerschaften auf Probe» und zu einer neuen künstlichen Befruchtung, argumentieren die Befürworter der Gesetzesänderung. Ihrer Ansicht nach ist das eine unnötige Belastung. Den Paaren die optimale Behandlung zu versagen, sei «unmenschlich», heisst es in der Medienmitteilung.

Umstritten ist allerdings nicht nur die Aufhebung des Verbots. Die Debatte drehte sich von Anfang an auch um die Frage, welche Tests erlaubt sein sollen. Der Bundesrat schlug ursprünglich eine zurückhaltende Regelung vor: Er wollte die PID nur jenen Paaren erlauben, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind. Mit der Untersuchung vor der Einpflanzung in den Mutterleib kann ein Embryo ausgewählt werden, der nicht von der Erbkrankheit betroffen ist.

Das Parlament ging jedoch weiter: Die PID soll allen Paaren offen stehen, die ohne künstliche Befruchtung keine Kinder bekommen können. Bei diesen Paaren können die Embryonen auf bestimmte genetische Eigenschaften hin untersucht werden, etwa auf Chromosomenanomalien, zu welchen auch das Down-Syndrom (Trisomie 21) gehört. Davon könnten rund 6000 Paare pro Jahr profitieren. In der Version des Bundesrats wären es 50 bis 100 gewesen.

Moralische Grenzen

Nach Ansicht der Gegner ist die Medizin damit auf einem gefährlichen Weg. Mit den Untersuchungen werde zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben unterschieden, was nichts anderes sei als Eugenik, kritisieren sie. Mit der Zulassung der PID werde der Druck auf die Eltern zunehmen, solche Tests durchzuführen.

Die Befürworter der Gesetzesänderung argumentieren mit dem so genannten PID-Tourismus. Zunehmend wichen betroffene Paare in Länder aus, in welchen die Untersuchungen erlaubt seien. Dort würden sie aber oft nicht optimal behandelt, was zu Komplikationen führen könne. Ihrer Meinung nach hat das Parlament mit der Gesetzesänderung «strikte moralische und ethische Grenzen» eingehalten. So bleibe es etwa nach wie vor verboten, Embryos nach Augen- oder Haarfarbe auszuwählen.

cam (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=694340

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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