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Der zweite Tag im IS-Prozess gegen vier Iraker vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat heute begonnen.

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Dienstag, 1. März 2016 / 11:25:50

Chat-Protokolle belasten Hauptangeklagten im IS-Prozess

Bellinzona - Der zweite Tag im IS-Prozess gegen vier Iraker vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona begann so, wie der erste aufgehört hatte: Die Richterin legte dem Angeklagten im Rollstuhl Chat-Protokolle vor. Dessen Antworten waren ähnlich ausweichend wie am Tag zuvor.

Im Zentrum stand am Dienstagmorgen die Frage, ob und wenn ja welche Unterlagen der 29-jährige von einem mutmasslichen Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), Abu Hajer erhalten haben soll - auch nachdem der Angeklagte bereits in der Schweiz lebte.

Dieser entgegnete, es habe sich um Dokumente gehandelt, die ihm helfen sollten, für die schlimmen Bedingungen in irakischen «Geheimgefängnissen» eine Öffentlichkeit zu schaffen. Auch sein Bruder sei in diesen Haftanstalten verschwunden.

Laut der vor Gericht vorgestellten Protokolle sind auf den Datenträgern jedoch keine Angaben zu Gefangenen, sondern Hinweise auf die «Herstellung von Materialien» und den «Umbau von Geräten» zu finden. Ob dies ein konkreter Hinweis auf den Bau von Bomben ist, ging aus der Befragung nicht hervor.

Ebenfalls unklar ist die Identität des 29-jährigen Rollstuhlfahrers. Vor Gericht bleibt er eindeutige Beweise schuldig, dass er nicht die Identität des Bruders angenommen hat.

Verschlüsselung oder Verunglimpfung?

Der Angeklagte brachte ein weiteres Mal vor, dass er nur eine verschlüsselte Sprache angewendet habe, weil er nicht offen schreiben konnte. Er habe sich unter permanenter Überwachung «der Amerikaner» gewähnt.

Bei anderen Facebook-Konversationen mit einem jungen Palästinenser soll es um «Enthauptungen» von irakischen Regierungstruppen durch Al-Kaida-Kämpfer gegangen sein. Der Angeklagte gab vor Gericht zu, darüber gelacht zu haben.

Er soll ausserdem die Tötung von Taliban-Kämpfern bedauert und die Schweizer als «Hunde» beschimpft haben. Laut dem Angeklagten soll es sich dabei um ein Missverständnis gehandelt haben: Er sei davon ausgegangen, dass es sich bei der Armee, welche die Taliban-Kämpfer tötete, um Schweizer Soldaten gehandelt habe, da der Beitrag im Schweizer Fernsehen ausgestrahlt worden sei. Er sei weder für noch gegen die Taliban.

Bezüglich des IS habe er keine Meinung - die ihm zur Last gelegte Verherrlichung sei aus dem Kontext gerissen.

Am Nachmittag wird aller Voraussicht nach mit den Plädoyers begonnen.

cam (Quelle: sda)

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