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Der Prozess findet am Bundestrafgericht Bellinzona statt. (Archivbild)

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Montag, 29. Februar 2016 / 21:30:00

Keine Geständnisse bei Auftakt zu IS-Prozess in Bellinzona

Bellinzona - Unter starker Bewachung hat am Montag in Bellinzona der Prozess gegen vier Iraker begonnen. Um herauszufinden, ob sie eine kriminelle Organisation unterstützt haben und einen Anschlag in der Schweiz planten, musste das Gericht vor allem Übersetzungsfragen klären.

Zum Prozessauftakt am Montag glich das Bundesstrafgericht einem Hochsicherheitsgefängnis. Ein Absperrzaun war um das Gelände errichtet worden, der Verkehr stand still und vor dem Eingang patrouillierten schwerbewaffnete Sondereinheiten der Polizei.

Aus der Befragung der Angeklagten am ersten Prozesstag gingen keine präzisen Details zu einem Terrorakt hervor, wie er laut Anklageschrift geplant gewesen war. Die Angeklagten bestritten im wesentlichen die ihnen vorgeworfenen Taten. Laut der Bundesanwaltschaft sollen die Männer im Begriff gewesen seien, Informationen, Material und geeignete Personen zu organisieren, um einen Sprengstoffanschlag durchzuführen.

Langer Weg in die Schweiz

Im Gerichtssaal galt die ganze Aufmerksamkeit den vier beschuldigten Irakern im Alter zwischen 29 und 35 Jahren, einer von ihnen gelangte im Rollstuhl auf die Anklagebank. Die Beweisaufnahme drehte sich zunächst um die Fluchtgeschichten und das Verhältnis zum Islam der Angeklagten.

Der im Rollstuhl sitzende 29-Jährige mit Erdölingenieurstudium war über Syrien, die Türkei und Italien 2012 in die Schweiz eingereist. Nach der Ankunft in der Empfangsstelle in Kreuzlingen TG hielt er sich in Spitälern und Reha-Zentren auf, da er sich einer "grösseren" Operation unterziehen musste, wie der Mann vor Gericht sagte. Er bete fünf Mal am Tag, faste und lese den Koran, gab der Angeklagte dem Richter zu verstehen. Ganz allgemein gesprochen, habe er "Respekt vor der Religion".

Er bestritt, sich an einer kriminellen Organisation beteiligt zu haben. Die Anschuldigung, die rechtswidrige Einreise gefördert zu haben, gab er dagegen zu.

Gewaltverherrlichung "aus Spass"?

Der zweite Angeklagte mit jungen Kindern in der Schweiz stritt ebenfalls ab, eine kriminelle Organisation unterstützt zu haben. Ausserdem hielt er es für abwegig, dass er Gewaltdarstellungen über Facebook verbreitet haben soll. Er habe nur die ursprüngliche Seite erstellt und sie "vier oder fünf" Mal auch für eigene Zwecke genutzt, um Nachrichten nachzuschauen.

Die Gewalt verherrlichenden Inhalte soll der dritte Angeklagte verbreitet haben - auch dieser bestritt die Tat allerdings im Grundsatz vor Gericht. Die Einträge im Facebook-Chat, in welchen er ein Loblied auf den Islamischen Staat sang, seien "aus Spass" erstellt worden.

Übersetzungen angezweifelt

Dem im Rollstuhl sitzenden Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, einem Unterstützer des Islamischen Staats (IS), Abu Hajer, geholfen zu haben - auch nachdem Ersterer bereits in der Schweiz lebte.

In dem sie den Angeklagten Chatprotokolle vorlegte, versuchte die Vertreterin der Anklage deren Verhältnis zu dieser einflussreichen Führungsperson zu ermitteln. Abu Hajer soll zu den bewaffneten Gruppen gezählt haben, mit denen der Angeklagte auch noch im Februar 2014 in Kontakt stand. Auf Rückfragen lieferte der Angeklagte jedoch häufig ausweichende Antworten - in vielen Situationen zog sich der zuletzt in Beringen SH lebende Mann darauf zurück, schon alles der Staatsanwältin im Verhör gesagt zu haben.

Die Kommunikation zwischen den Männern und weiteren Personen im Irak und in Syrien wurde unter anderem mittels Facebook bewerkstelligt. Dabei verwendeten die mutmasslichen Terroristen Codewörter. So soll "Brot backen" für Bomben bauen oder "Wassermelonen" für Bomben gestanden haben. Vor Gericht sagte der erste Angeklagte jedoch, dass die kopierten Chat-Gespräche nicht korrekt übersetzt worden seien. Für fehlerhafte Übersetzungen könne er nicht zur Rechenschaft gezogen werden, so der 29-Jährige.

Für den Prozess sind noch weitere vier Tage angesetzt. Am Dienstag gehen voraussichtlich die Befragungen weiter. Das Urteil soll am 18. März verkündet werden.

fest (Quelle: sda)

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