stellenmarkt.ch
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Compliance Officer
Das erwartet dich: Führung und Weiterentwicklung unseres Compliance Management Systems Überwachen von Prozessen zur Einhaltung von gesetzlichen,...   » Weiter
Datenschutzberater*in
Das erwartet dich: Verantwortung für die Weiterentwicklung unseres Datenschutzmanagementsystems sowie für die Sicherstellung der Einhaltung der...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Italienisch
80%-100% / St. Gallen Leben in der Ostschweiz - Arbeiten in Italienisch Sie verfolgen die Rechtsprechung auf Bundesebene und möchten diese in der...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Italienisch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für das Steuer- und Abgaberecht auf Bundesebene und möchten die Rechtsprechung des...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Französisch
80%-100% / St. Gallen Leben in der Ostschweiz - Arbeiten in Französisch! Sie interessieren sich für das Steuer- und Abgaberecht auf Bundesebene und...   » Weiter
Jurist/ -in Rechtsdienst / Aktuariat
<h1 id="bTitle" class="smartEditable">Jurist/ -in Rechtsdienst / Aktuariat <h2 id="bSubTitle" class="smartEditable">Kindes- und...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem BLUTIGE AXT IM KOPF ATTRAPPE
BLUTIGE AXT IM KOPF ATTRAPPE
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

SCHWEDEN SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Der «Heiler» von Bern wurde vom Berner Obergericht schuldig gesprochen.

Abbildung vergrössern

 
www.bundesgericht.info, www.schuldspruch.info, www.bestaetigt.info, www.heiler.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Trikot St.Pauli Afro Perücken Set

 Trikot St.Pauli
 Afro Perücken Set



Donnerstag, 9. April 2015 / 16:12:09

Bundesgericht bestätigt Schuldspruch gegen den Berner «Heiler»

Lausanne - Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von 15 Jahren für den «Heiler» von Bern wegen der Infizierung von 16 Personen mit dem HI-Virus bestätigt. Das Berner Obergericht muss hinsichtlich der zugesprochenen Genugtuungszahlungen jedoch nochmals über die Bücher.

In diesem Punkt hat das Bundesgericht die Beschwerde des 56-jährigen Mannes gutgeheissen. Das Obergericht des Kantons Bern hatte 13 Opfern, die sich als Zivilkläger zusammengeschlossen hatten, je 100'000 Franken beziehungsweise in einem Fall 90'000 Franken Genugtuung zugesprochen.

Das Bundesgericht kommt in diesem Punkt zum Schluss, dass die Vorinstanz allen Privatklägern die gleich hohe Summe zugesprochen habe, ohne sich mit der unterschiedlichen individuellen Betroffenheit auseinanderzusetzen.

Die konkrete Genugtuung ist jedoch für jeden einzeln zu bemessen. Das Bundesgericht schliesst nicht aus, dass letztlich in mehreren oder gar allen Fällen eine Genugtuung in derselben Höhe zugesprochen werden könne.

Nicht in der Anklage

Das Obergericht erwähnt in seinen Ausführungen zur Genugtuung ausserdem die Infektion mit Hepatitis C in 12 der 13 Fälle. Dies ist gemäss Bundesgericht nicht zulässig.

Zwar können zivilrechtliche Ansprüche wie eine Genugtuung aus einer Straftat von einem Privatkläger im Rahmen eines Strafverfahrens geltend gemacht werden. Sie müssen sich jedoch aus der Straftat herleiten.

Dies ist in Bezug auf die Hepatitis C-Infektion nicht der Fall, da die Anklage diese nicht umfasste, wie der Beschwerdeführer monierte und das Bundesgericht bestätigt hat.

Es gibt dem «Heiler» in einem weiteren Punkt seiner Beschwerde Recht. Das Obergericht nahm 80'000 Franken als Grundlage für die Bemessung der Genugtuung. Diesen Betrag hat das Bundesgericht 1992 einer Frau zugesprochen, die durch ihren Lebenspartner mit dem HI-Virus infiziert worden war.

Die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten waren zu jenem Zeitpunkt noch nicht so fortgeschritten wie heute und die Lebenserwartung bei einer HIV-Infizierung deshalb tiefer. Deshalb könne jener Fall nicht unbesehen als Basis für die Bestimmung der Genugtuung übernommen werden, schreibt das Bundesgericht.

Schüler infiziert

Der selbsternannte «Heiler» von Bern infizierte zwischen 2001 und 2005 16 Personen mit dem HI-Virus. Dies geschah mehrheitlich während Akupunkturbehandlungen oder Meditationen in der Wohnung des ehemaligen Musiklehrers in der Stadt Bern. Blut und anderes biologisches Material erhielt er insbesondere von einem seiner Musikschüler. Er legt sich ein eigenes HIV-Reservoir an.

 

nir (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    «Heiler von Bern» zieht vor Bundesgericht
    Donnerstag, 14. August 2014 / 18:01:52
    [ weiter ]
    Verschärfte Strafe gegen «Heiler» von Bern
    Freitag, 11. April 2014 / 11:04:12
    [ weiter ]
    «Heiler» von Bern beteuert nach wie vor seine Unschuld
    Montag, 7. April 2014 / 07:20:07
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum