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Oberstaatsanwalt a.D. Jost-D. Ort und lic. iur. Vanessa Gerritsen.

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Montag, 30. März 2015 / 13:06:00

TIR referiert zur Tierwürde an der Deutschen Richterakademie

Die Deutsche Richterakademie veranstaltete vom 23. Bis 27. März 2015 in Wustrau eine Fortbildungsveranstaltung für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zum Tierschutzrecht. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) war eingeladen, mit einem Referat zur Tierwürde im schweizerischen Recht mitzuwirken.

Seit der letzten Tagung dieser Art im Jahre 1997 hat sich im Bereich des Tierschutzrechts sehr viel getan. 2002 etwa wurde das Staatsziel Tierschutz in das deutsche Grundgesetz aufgenommen, womit der Schutz von Tieren eine erhebliche Aufwertung erfahren hat. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz wurde in den vergangenen Jahren die gesamte Tierschutzgesetzgebung erneuert, in der Schweiz wurde gleichzeitig das verfassungsmässig verankerte Prinzip der Tierwürde in der Gesetzgebung konkretisiert und damit ein eigentlicher Paradigmenwechsel im Umgang mit Tieren vollzogen.

Welche Rechte hat das «Rechtsobjekt» Tier?

Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung «Welche Rechte hat das «Rechtsobjekt» Tier?» an der Richterakademie nahe Berlin durfte die stellvertretende Geschäftsleiterin der TIR lic. iur. Vanessa Gerritsen dem Zielpublikum, Richterinnen und Richter aller Zweige der Gerichtsbarkeit und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland, das in der Schweiz geltende Konzept der Tierwürde vorstellen. Dabei kamen sowohl dessen progressive Ausrichtung als auch seine praktischen Umsetzungsherausforderungen und insbesondere die aktuellen Schwächen im Vollzug zur Sprache.

Das Referat löste spannende Diskussionen zur Umsetzung der Tierschutznormen in der schweizerischen und deutschen Rechtspraxis aus. Die überaus vielseitige und von den Teilnehmenden als sinnvolle Inspiration für die Rechtsanwendung wahrgenommene Veranstaltung umfasste im Weiteren Ausführungen beispielsweise zu den biologischen und ethologischen Grundlagen des Tierschutzrechts von Dr. Saskia Peters, Fachtierärztin an der Justus-Liebig-Universität Giessen, zum Spannungsfeld zwischen Tierschutznormen und Berufsfreiheit von Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn, zum vernünftigen Grund als zentralem Grundsatz im deutschen Tierschutzrecht von Dr. Christoph Maisack, stellvertretender Landestierschutzbeauftragter des Landes Baden-Württemberg sowie zur Funktionsweise des menschlichen Moral- und Gerechtigkeitsempfindens des Philosophen und Veterinärmediziners Prof. Dr. Jörg Luy.

Die TIR dankt den beiden Organisatoren, Jost-Dietrich Ort, ehemaliger Oberstaatsanwalt und stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht DJGT und Dr. Madeleine Martin, Landestierschutzbeauftragte Hessen, für die erfolgreiche Veranstaltung. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Schlüsselpersonen im Tierschutzvollzug und letztlich zu einem konsequenteren rechtlichen Schutz von Tieren.

 

li (Quelle: Tier im Recht)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=657791

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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