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Verheiratet oder nicht - sollte das wirklich einen so grossen Unterschied machen? (Symbolbild)

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Dienstag, 11. November 2014 / 13:32:03

Kommission will Heiratsstrafe beseitigen

Bern - Auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will die so genannte Heiratsstrafe beseitigen. Anders als die CVP mit ihrer Initiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» will sie aber keine Definition der Ehe in der Verfassung festschreiben.

Mit 13 zu 12 Stimmen hat die WAK definitiv beschlossen, dem Volksbegehren einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Aufgrund der Resultate der in den letzten Monaten durchgeführten Konsultation hat sie am Vorentwurf in der Version der Kommissionsmehrheit keine Änderungen vorgenommen.

Dieser beschränkt sich auf das Kernanliegen der Initiative. Er lautet: «Die Ehe darf gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht in den Bereichen Steuern und Sozialversicherungen.» Gegenüber der CVP-Initiative fehlt damit insbesondere die Definition der Ehe als «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau».

Öffnung der Ehe bleibt möglich

Die Kommissionsmehrheit wolle einerseits das Anliegen der Volksinitiative aufnehmen, also die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren beseitigen, heisst es in der Mitteilung. Auf eine Definition des Ehebegriffs in der Bundesverfassung soll aber verzichtet werden.

Grund dafür ist gemäss den Vernehmlassungsunterlagen, dass sonst künftige Auslegungen ausgeschlossen würden, wonach auch andere Lebensgemeinschaften wie die gleichgeschlechtliche Partnerschaft unter den Begriff der Ehe fallen.

Auch würden andere Lebensgemeinschaften nicht unter dem verfassungsrechtlichen Schutz des Rechts auf Ehe und Familie stehen, wenn die Verfassung die Ehe ausdrücklich als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definieren würde.

Darüber hinaus wird die Ehe mit dem Gegenvorschlag nicht zur steuerlichen «Wirtschaftsgemeinschaft» gemacht, wie dies die Initiative verlangt. Damit will die Kommission die Möglichkeit zur Individualbesteuerung von Ehepaaren offen halten.

Zwei Minderheiten beantragen, der Initiative alternative Formulierungen gegenüberzustellen. Die eine will die steuerliche Gleichbehandlung eingetragener Partnerschaften sicherstellen, die andere zielt auf eine Gleichbehandlung aller Lebensgemeinschaften ab.

Bundesrat sieht kein Problem

Der Nationalrat behandelt die Initiative und den Gegenvorschlag in der Wintersession als Erstrat. Der Bundesrat hat die CVP-Initiative zur Annahme empfohlen und seine eigenen Vorschläge zur Abschaffung der Heiratsstrafe auf Eis gelegt.

Dass bei einem Ja zur Initiative der traditionelle Ehebegriff in der Bundesverfassung verankert würde, hält er für unproblematisch. Es entspreche dem geltendem Rechtsverständnis, dass die Ehe eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau sei, argumentiert er.

Nach Schätzung des Bundes würde die CVP-Initiative bei der direkten Bundessteuer je nach Umsetzung zu Mindereinnahmen von 1 bis 2,3 Milliarden Franken pro Jahr führen, wovon 17 Prozent auf die Kantone entfielen.

Steuerliche Ungleichbehandlung

Als «Heiratsstrafe» wird die steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Doppelverdiener-Paaren bezeichnet. Unverheiratete werden separat besteuert und profitieren damit von einer tieferen Progression. Wenn ein Ehepaar gegenüber einem Konkubinatspaar steuerlich über 10 Prozent stärker belastet wird, so ist dies laut Bundesgericht verfassungswidrig.

Viele Kantone haben ihre Steuergesetzgebung inzwischen angepasst. Bei der direkten Bundessteuer kommen aber viele verheirateten Zweiverdiener- und Rentnerpaare immer noch schlechter weg als gleich situierte Konkubinatspaare.

awe (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=644075

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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