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Braut und Bräutigam halten ihre Eheringe in den Händen. (Symbolbild)

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Donnerstag, 16. Januar 2014 / 16:45:00

Neue Studie widerlegt «Heiratsstrafe»

Bern - Die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren beschäftigt die Schweizer Politik seit Jahren. Bund und Kantone haben in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen umgesetzt, um die so genannte Heiratsstrafe zu lindern. Eine Studie zeigt nun, dass viele Ehepaare sogar besser gestellt sind als unverheiratete Paare.

Das betrifft vor allem tiefe Einkommen. Verdienen die Ehegatten zusammen nicht mehr als 50'000 Franken im Jahr, entfallen für Ehepaare in Basel-Stadt und in Genf die Steuern fast ganz, auch die direkte Bundessteuer reduziert sich gegenüber Konkubinatspaaren um über 99 Prozent. Im Tessin oder in Basel-Landschaft ist noch rund die Hälfte zu bezahlen. Nur in der Waadt und in Obwalden sind Ehepaare schlechtergestellt.

Weniger gross sind die Unterschiede bei mittleren Einkommen: Verdienen beide Partner zusammen rund 143'000 Franken im Jahr, zahlen sie in der Waadt, in Glarus und beim Bund etwas mehr Steuern als Unverheiratete. In den meisten anderen Kantonen sind sie bessergestellt, zum Teil sogar beträchtlich. In Zug beträgt der Unterschied über 22 Prozent, im Wallis über 15 Prozent.

Reiche Ehepaare zahlen mehr

Je höher das Einkommen, umso schlechter sind Verheiratete gestellt. Bei 500'000 Franken zahlen sie fast einen Viertel mehr direkte Bundessteuer als Unverheiratete, im Tessin fallen 7,5 Prozent mehr Kantons- und Gemeindesteuern an. In den übrigen Kantonen ist der Unterschied zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren nur gering.

Die am Donnerstag veröffentlichte Untersuchung wurde von einem Mitarbeiter der Eidg. Steuerverwaltung verfasst. Sie geht nur auf die Situation von kinderlosen Zweiverdienerpaaren ein. Das beschriebene Szenario geht davon aus, dass ein Partner 70 Prozent, der andere 30 Prozent zum Einkommen beiträgt. Berücksichtigt wurden aus dem Jahr 2011 Einkommenssteuern von Kanton, Gemeinde und Kirche sowie die direkte Bundessteuer.

Viele Massnahmen umgesetzt

Der Bund hat in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen umgesetzt, um die Heiratsstrafe zu mildern. So wurde 2008 der Zweiverdienerabzug erhöht und ein Verheiratetenabzug eingeführt. Für zwei Drittel der Betroffenen wurde damit die Mehrbelastung vollständig beseitigt, für die übrigen Paare wurde sie gemildert.

Gegen die verbleibende Ungleichbehandlung geht die CVP mit ihrer Initiative "Gegen die Heiratsstrafe" vor. Diese ist derzeit beim Parlament hängig. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Annahme. Die Mindereinnahmen würden sich auf bis zu 2,3 Milliarden Franken belaufen, ein Teil davon bei den Kantonen.

Verfassungswidrige Heiratsstrafe

Diese mussten Massnahmen zur Entlastung von Ehepaaren ergreifen, nachdem das Bundesgericht 1984 die starke Ungleichbehandlung von Ehepaaren für verfassungswidrig erklärt hatte. Sieben Kantone kennen heute ein Vollsplitting, ebenso viele ein Teilsplitting, andere haben einen speziellen Steuertarif für Ehepaare eingeführt.

Daneben gibt es noch weitere Varianten, etwa den linearen Steuersatz in Uri. Zur Schlechterstellung kommt es nur mit einem progressiven Steuersatz: Werden die Einkommen der Ehegatten addiert, wird die Summe zu einem höheren Satz besteuert als die einzelnen Einkommen.

Obwohl dies allgemein als stossend empfunden wird, ist eine Lösung bisher stets an der an der verfahrenen politischen Situation gescheitert: SP und FDP möchten der Individualbesteuerung zum Durchbruch verhelfen, während CVP und SVP Splitting-Modelle bevorzugen.

fajd (Quelle: sda)

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