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Die Ausbildungsmöglichkeiten hängen stark von den kantonalen Regeln ab. (Symbolbild)

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Montag, 3. November 2014 / 12:51:53

Asylsuchende Jugendliche fordern Verbesserungen

Bern - Jedes Jahr stellen mehrere hundert Jugendliche, die ohne Begleitung in die Schweiz gekommen sind, ein Asylgesuch. Eine Gruppe von ihnen hat nun eine Charta mit Anliegen verfasst. Die Jugendlichen fordern unter anderem Verbesserungen bei der Wohnsituation.

Während einige unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) in einem eigenen Heim wohnten, müssten sich andere ein Zimmer mit Erwachsenen teilen, heisst es in der Charta, die am Montag in Bern vorgestellt wurde. Die UMA sollten aber in jedem Fall mit anderen Jugendlichen zusammen wohnen können.

Ein weiteres Anliegen der geflüchteten Jugendlichen betrifft die Ausbildung: Die Ausbildungsmöglichkeiten hingen stark von den kantonalen Regeln ab. «Wir möchten so schnell wie möglich in die öffentliche Schule gehen», heisst es in der Charta.

Im vergangenen Jahr ersuchten 339 unbegleitete Minderjährige um Asyl in der Schweiz. Im laufenden Jahr waren es bis Ende Oktober bereits mehr als 700, wie das Bundesamt für Migration (BFM) auf Anfrage mitteilte.

Besonderer Schutz

«Ihr habt das Recht, Ernst genommen zu werden», sagte Andreas Tschöpe, Geschäftsleiter der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), am Montag. Letztere hat die Charta zusammen mit einer Gruppe von 30 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden ausgearbeitet.

Susin Park, Leiterin des Schweizer Büros des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, verwies auf die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Diese hält fest, dass minderjährigen Asylsuchenden ein besonderer Schutz zu gewähren ist.

Die Hälfte der rund 50 Millionen Menschen, die sich Ende 2013 auf der Flucht befunden hätten, seien Kinder, sagte Park. «Jeden Tag werden irgendwo auf der Welt Kinder zu Flüchtlingen.» Die in der Charta enthaltenen Wünsche seien nicht «extraordinär» - es lohne sich, diese zu prüfen.

Übergabe ans BFM

Zu diesen Wünschen zählt die Begleitung durch einen Beistand. Dieser Beistand sollen gemäss der Charta zwingend an den Befragungen des BFM teilnehmen. Heute würden die Minderjährigen im Asylprozess manchmal von einem Beistand, manchmal aber auch nur von einer Vertrauensperson begleitet.

Zudem fordern die Jugendlichen das BFM dazu auf, die Asylgesuche schneller zu bearbeiten, damit es ihnen theoretisch möglich sei, eine Lehre zu absolvieren. «Jeder und jede hat das Recht, sich eine Zukunft zu bauen», heisst es im Schlusswort.

Die minderjährigen Asylsuchenden übergaben die Charta am Montag dem Bundesamt für Migration. Man werde das Papier nun zusammen mit den kantonalen Behörden und weiteren Akteuren eingehend studieren, hiess es beim BFM auf Anfrage. Die Jugendlichen würden im kommenden Jahr zudem zu einem Austausch eingeladen.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=643200

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