Donnerstag, 21. August 2014 / 14:57:47
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Geschenke für SECO-Ressortleiter bestätigt
Bern - Bargeld, Elektronikgeräte oder Konzert-Tickets: Die Administrativuntersuchung zur SECO-Korruptionsaffäre bestätigt, dass der fehlbare Ressortleiter im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) von der Geschäftsführung einer Informatikfirma in verschiedener Form Zuwendungen entgegengenommen hat.
Gemäss Bericht erhielten auch andere Mitarbeiter Geschenke von der Firma, jedoch nicht im gleichen Umfang. Im Gegenzug wurden Aufträge während Jahren unter Missachtung beschaffungsrechtlicher Vorschriften vergeben.
Anfang Jahr waren die Vorgänge im Informatikdienst der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung ans Licht gekommen. Der Bericht stützt sich auf Befragungen im Rahmen der Strafuntersuchung, weist aber darauf hin, dass für die Betroffenen die Unschuldsvermutung gilt.
Missstände «absolut inakzeptabel»
Bundesrat Johann Schneider-Ammann stellte nun den Bericht zur Administrativuntersuchung den Bundeshausmedien vor. Gemäss einer Mitteilung bezeichnete er die festgestellten Missstände als «absolut inakzeptabel».
Die Leitung des SECO habe nach Bekanntwerden der Missstände sofort reagiert, die Beschaffungsregeln neu definiert und Massnahmen ergriffen, um das Controlling zu stärken und die Einhaltung der Prozeduren zu gewährleisten.
Experte soll Vor- und Nachteile prüfen
Um den im Bericht festgestellten Probleme der Organisationsstruktur zu begegnen, will Schneider-Amman einen Experten beauftragen, zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern die Vor- und Nachteile verschiedener Organisationsmodelle für die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung zu prüfen.
Untersucht werden sollen beispielsweise die vollständige Integration ins SECO, die Schaffung einer autonomen Struktur nach dem Vorbild der SUVA oder die Beibehaltung des Status Quo. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden für die erste Jahreshälfte 2015 erwartet.
Schneider-Ammann hat das SECO zudem beauftragt, wo nötig Disziplinarmassnahmen zu prüfen. In der laufenden Strafuntersuchung soll das SECO als Privatkläger auftreten.
bg (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=635655
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