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Die bisherigen Massnahmen gegen Lohndumping waren erfolgreich.(Symbolbild)

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Montag, 5. Mai 2014 / 14:54:10

Flankierende Massnahmen gegen Lohndumping bewähren sich

Bern - Die flankierenden Massnahmen haben sich als Instrument gegen Lohndumping bewährt - zu diesem Schluss kommt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einem Bericht. Die Verstösse gegen Mindestlohn-Bestimmungen seien im vergangenen Jahr zurückgegangen.

Die flankierenden Massnahmen gelten seit Juni 2004. Sie dienen dem Schutz der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen nach der Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU.

So müssen ausländische Betriebe, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, neben Lohnvorschriften etwa auch Richtlinien zur Arbeits- und Ruhezeit einhalten. Bund und Kantone kontrollierten im vergangenen Jahr bei über 12'000 Entsendebetriebe die Einhaltung dieser Vorschriften, wie das SECO am Montag mitteilte.

Lohnverstösse bei einem Drittel der Entsendebetriebe

Das Resultat: In Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) vermuteten die Behörden bei einem Drittel der kontrollierten Entsendebetriebe Lohnverstösse. In Branchen ohne GAV wiederum unterboten 15 Prozent der kontrollierten Betriebe die üblichen Löhne.

In den GAV-Branchen nahm die Zahl der Verstösse damit gegenüber dem Jahr 2012 ab, in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne hingegen zu.

Im vergangenen Jahr waren gemäss SECO rund 224'000 meldepflichtige Personen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt tätig - dies entspricht einem Zuwachs um 11 Prozent gegenüber 2012. Meldepflichtig sind jene Arbeitnehmer aus den EU- und EFTA-Staaten, die sich während weniger als 90 Tagen in der Schweiz aufhalten. Sie brauchen dafür keine Bewilligung.

Auch Verstösse bei Schweizer Unternehmen

Die Entsendebetriebe bilden jeweils den Schwerpunkt der Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Aber auch die Schweizer Arbeitgeber werden im Rahmen der flankierenden Massnahmen kontrolliert. Im vergangenen Jahr waren es gemäss SECO 20'000 Arbeitgeber.

In Branchen mit GAV vermuteten die zuständigen Organe bei einem Viertel der kontrollierten Betriebe einen Verstoss gegen die Mindestlohnbestimmungen.

In Branchen ohne GAV unterboten acht Prozent der kontrollierten Schweizer Betriebe die üblichen Löhne. Betroffen sind gemäss SECO insbesondere der Personalverleih, das Hotel- und Gastgewerbe sowie der Handel.

SECO zieht positive Bilanz

Obwohl im Jahr 2013 in einzelnen Bereichen mehr Fälle von Lohndumping festgestellt wurden, zieht das SECO eine positive Bilanz: Die Zahl der vermuteten Verstösse und Lohnunterbietungen sei «insgesamt zurückgegangen».

Die flankierenden Massnahmen hätten sich als Instrument gegen unerwünschte Auswirkungen der Personenfreizügigkeit bewährt und die Kontrolldichte sei ausreichend.

ww (Quelle: sda)

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