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Gepäckkontrolle ankommender Flugpassagiere am Zürcher Flughafen.

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Mittwoch, 2. April 2014 / 13:38:00

Neue Zollfreigrenzen für Wein, Fleisch und Tabak

Bern - Die Zollfreigrenze für Wein wird nicht wie geplant auf 20 Liter erhöht, sondern nur von 2 auf 5 Liter angehoben. Für Mehrmengen gibt es einen Preisaufschlag: Statt 60 Rappen pro Liter bezahlt man am Zoll neu 2 Franken mehr pro Liter Wein.

Über 20 Liter sinkt die Abgabe hingegen von heute 3 auf 2 Franken. Weiterhin ist ein Liter starker Alkohol (über 18 Prozent, bisher über 15 Prozent) zollfrei. Die Änderung ist Teil der revidierten Zoll- und Agrareinfuhrverordnung, welche der Bundesrat am Mittwoch genehmigt hat.

Ziel der Revision ist es, die Zollverfahren einfacher und effizienter zu machen. So gelten neu zum Beispiel nur noch 5 statt wie bis anhin 17 Tarifgruppen. Es wird bei der Verzollung strikt zwischen Mehrwertsteuer und Zoll getrennt. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Juli.

Nur noch ein Kilo Fleisch zollfrei

Neben dem Alkohol gelten unter anderem auch neue Zollbestimmungen für Fleisch und Tabak. Beim Fleisch wird das Zollverfahren tatsächlich vereinfacht. So muss nicht mehr zwischen verarbeitetem und frischem, gewürztem und ungewürztem Fleisch unterschieden werden.

Dafür darf nur noch ein Kilo Fleisch zollfrei importiert werden. Bis anhin lag die Zollfreigrenze bei 0,5 Kilogramm Frisch- und 3,5 Kilogramm zubereitetem Fleisch. Eine Ausnahme gibt es einzig für Wild.

Bei den Tabakwaren gilt neu: Es dürfen 250 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 250 Gramm Tabak zollfrei eingeführt werden. Bisher waren es 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak.

Nicht mehr zollpflichtig sind Milch und Milchprodukte, Eier, Schnittblumen, Gemüse, Früchte und Getreideprodukte. Ab einem Warenwert von 300 Franken muss aber auch hier die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

Wertfreigrenze bleibt bei 300 Franken

Die Wertfreigrenze für die Mehrwertsteuer bleibt wie bis anhin bei 300 Franken. Pro Person und Tag dürfen also Waren im Wert bis zu 300 Franken importiert werden, ohne dass darauf die Mehrwertsteuer bezahlt werden muss.

Wird der Betrag von 300 Franken überschritten, muss die Mehrwertsteuer auf den Gesamtwert aller Waren bezahlt werden. Neu werden aber auch alkoholische Getränke und Tabakfabrikate an die Wertfreigrenze angerechnet.

Die Zollverwaltung geht davon aus, dass sich die Änderungen nicht auf die Höhe der Abgaben auswirken werden. Bei den Änderungen gehe es weder darum, die Zolleinnahmen zu erhöhen, noch den Einkaufstourismus zu fördern, heisst es in einer Mitteilung. Es gehe einzig darum, die Bestimmungen zu vereinfachen und die Erhebung der Abgaben zu beschleunigen.

Anmeldung per Smartphone

In Zukunft soll das Zollverfahren weiter vereinfacht werden. Mittelfristig soll es möglich sein, Waren per Smartphone oder Tablet vorgängig am Zoll anzumelden. So könne man bereits vorgängig abklären, wie hoch Zoll und Mehrwertsteuer für die gekauften Waren sind, heisst es in der Mitteilung.

bert (Quelle: sda)

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