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Bei Wohnungshaltung ist zu empfehlen, Katzen mindestens zu zweit zu halten.

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Mittwoch, 12. Februar 2014 / 08:50:00

Dürfen Katzen in der Wohnung alleine gehalten werden?

Grundsätzlich dürfen Katzen alleine und ohne Freigang in der Wohnung gehalten werden, es müssen aber bestimmte Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein, damit eine artgerechte Haltung möglich ist.

Zu empfehlen ist, dass Wohnungskatzen zu zweit gehalten werden

Im Vergleich zum Leben im Freien ist der Aktionsradius von Wohnungskatzen massiv eingeschränkt. Deshalb sollten Katzen nur dann ohne Freigang in der Wohnung gehalten werden, wenn sie dies von klein auf gewohnt sind.

Obwohl die Tierschutzverordnung vorschreibt, dass sozial lebende Tiere zwingend Kontakt zu Artgenossen haben müssen, darf bei Katzen der Mensch den Sozialpartner ersetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Tier auch tatsächlich in der Familie integriert ist und Umgang mit dem Menschen hat. Für einzeln gehaltene Katzen schreibt die Tierschutzverordnung tägliche Gesellschaft mit Menschen oder Sichtkontakt mit Artgenossen vor. Voll berufstätigen Personen ist daher von der Haltung einer Einzelkatze abzuraten. Bei Wohnungshaltung ist aber allgemein zu empfehlen, Katzen mindestens zu zweit zu halten. Hierbei muss natürlich darauf geachtet werden, dass es Tiere sind, die sich verstehen.

Leben in der Wohnung

Damit eine ähnliche Lebensweise, wie im Freien, in einer Wohnung möglich ist, müssen Katzen mindestens zwei Zimmer zur Verfügung stehen. Mit einem zusätzlichen Zimmer muss gerechnet werden, wenn ein weiteres Tier hinzukommt. Um für die nötige Abwechslung zu sorgen, müssen Räume wie Küche und Bad für die Tiere stets zugänglich sein. Zudem gehört zu einer katzengerechten Wohnungseinrichtung erhöhte Sitz- und Liegeflächen, Rückzugs- und Versteckmöglichkeit sowie geeignete Kratz- und Klettergelegenheiten. Weiter müssen auch Plätze am Fenster oder auf dem gesicherten Balkon zur Verfügung stehen, weil Katzen es lieben sich an der Sonne zu wärmen.

Genügend Wasser muss Wohnungskatzen immer zur Verfügung stehen und der Futterplatz sowie ein Katzenkistchen pro Tier müssen auf verschiedene Zimmer verteilt werden. Weil Katzen geborene Jäger sind, müssen geeignete Spielsachen wie Bälle oder Fellmäuse vorhanden sein, um den Jagdtrieb zu befriedigen. Der Tierhalter hat sich dazu ausreichend und regelmässig Zeit für sein Tier zu nehmen.

Vorsicht ist geboten bei Gefahrenquellen im Haushalt, die für die Tiere gefährlich sind d.h. giftig sind, Allergien auslösen oder sogar zum Tod führen können. Dazu gehören z.B. giftige Pflanzen, Alkohol, Duftöle oder Zigaretten (übrig bleibende Filter). Halter, die um die Gefahren im Haushalt wissen aber keine Vorsichtsmassnahmen treffen, machen sich unter Umständen einer Tierquälerei schuldig, was ein Strafverfahren zur Folge hätte.

 

li (Quelle: Tier im Recht)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=616359

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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