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![](/img/article/342232-0664d1937159cf85f439c12061523a0b.jpg) ![](/img/1pix_transparent.gif) 17'453 Stimmberechtigte oder 26,36 Prozent sprachen sich für die Abschaffung der sogenannten Kultussteuer aus, 48'751 oder 73,64 Prozent für ihre Beibehaltung.
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Sonntag, 9. Februar 2014 / 13:59:11
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Bündner Unternehmen müssen Kirchensteuer weiter bezahlen
Chur - Unternehmen in Graubünden müssen auch in Zukunft die für die Kirchen existenziellen Kirchensteuern zahlen. Die Jungfreisinnigen waren mit ihrer Volksinitiative «Weniger Steuern für das Gewerbe» chancenlos. Auch in anderen Kantonen kommt das Begehren zur Abstimmung.
17'453 Stimmberechtigte oder 26,36 Prozent sprachen sich für die Abschaffung der sogenannten Kultussteuer aus, 48'751 oder 73,64 Prozent für ihre Beibehaltung. Die Stimmbeteiligung betrug 50,05 Prozent.
Für die Landeskirchen wäre ein Ja an der Urne verheerend gewesen. Sie hätten Einnahmen von insgesamt acht Millionen Franken jährlich verloren. Der reformierten Kirche wäre rund ein Drittel der Einkünfte weggebrochen. Bei der katholischen Kirche wären es über 90 Prozent gewesen.
Die Junge FDP sieht in der Steuer eine unerwünschte Zwangsabgabe. Unternehmen hätten im Gegensatz zu Privatpersonen keine Wahlfreiheit, die Kirche finanziell zu unterstützen. Nach Graubünden wird das Begehren der Jungen FDP in den Kantonen Zürich und Nidwalden zur Abstimmung kommen. Von den Kantonsparlamenten wird es zur Ablehnung empfohlen.
Gewerbe war dagegen
Das Anliegen fand in Graubünden ausserhalb der Jungpartei keine Unterstützung. Selbst die FDP als Mutterpartei, der Gewerbeverband sowie die Handelskammer und der Arbeitgeberverband lehnten die Initiative klar ab, ebenso wie alle weiteren Parteien, das Kantonsparlament und die Regierung.
Die Gegner waren sich einig, dass die Initiative dem Gewerbe kaum Entlastung bringe. Entlastet worden wären gemäss Initiativtext nur juristische Personen, also AGs und GmbHs, nicht aber Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften. Letztere stellen das Gros des Gewerbes. Und für einen Grossteil der juristischen Personen wäre die Steuerbefreiung marginal gewesen.
asu (Quelle: sda)
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