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Hummer werden auch heute noch häufig lebend und ohne Betäubung in kochendes Wasser getaucht.

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Samstag, 25. Januar 2014 / 12:47:00

Luxus auf dem Teller

Hummer, Kaviar, Froschschenkel, Fettleberpastete: Besonders in gehobenen Gastronomiebetrieben erfreuen sich solche «Feinschmeckergerichte» grosser Beliebtheit. Die Herstellung dieser Produkte ist für die Tiere jedoch mit grossem Leid verbunden.

Nichts für Tierfreunde

Die entsprechenden Zubereitungsmethoden sind mit der Schweizer Tierschutzordnung in aller Regel nicht vereinbar und gelten hierzulande als tierquälerisch. Dennoch werden derartige Delikatessen weiterhin in die Schweiz importiert und zum Verzehr angeboten. Weil in der Öffentlichkeit vielfach das Bewusstsein dafür fehlt, wie die entsprechenden Delikatessen zubereitet werden, ist die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bemüht, über die tierschutzwidrigen Praktiken zu informieren und so zu einer Sensibilisierung beizutragen.

Kulinarisches Statussymbol

Der Verzehr von Hummerfleisch gilt wie Kaviar als kulinarisches Statussymbol. Durch die zunehmende Verschmutzung und Überfischung der Meere sind Hummer in vielen Gegenden rar geworden, weswegen auch ihr Preis gestiegen ist. Einzig an der Ostküste Amerikas ist Hummer aufgrund des grossen Vorkommens häufig auf der Speisekarte zu finden. Der Luxus auf dem Teller hat aber einen hohen Preis, nicht nur für zahlenden Gast, sondern besonders für die dafür verwendeten Tiere.

Hummer werden auch heute noch häufig lebend und ohne Betäubung in kochendes Wasser getaucht. Weit verbreitet ist die Ansicht, dass Bewusstlosigkeit und Tod unmittelbar nach Eintauchen eintreten und dies daher die «schonendste» Art der Hummer-Zubereitung darstellt. Tatsächlich aber stirbt der Hummer erst nach einem Todeskampf, der bis zu mehreren Minuten dauern kann. Somit werden diese Tiere auf qualvolle Art getötet - in der Schweiz ein Straftatbestand. Hummer verfügen über ein hochentwickeltes Nervensystem und sind nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zweifelsfrei schmerz- und leidensfähig.

Aus tierschutzrechtlicher Sicht ist nicht nur das betäubungslose Töten bei der Zubereitung von Hummern ein Problem, vielmehr widersprechen auch die gängigen Transport- und Lagerungsmethoden den tierlichen Bedürfnissen in drastischer Weise. So werden gefangene Hummer und Langusten oftmals wochen- oder gar monatelang in beengten Becken oder «Schubladen» unter erbärmlichen Bedingungen gehalten. Sie können bei verschiedenen Feinkostunternehmen zwar auch bereits gekocht bestellt werden, werden meist aber als «lebende Ware» verkauft, da tote Hummer schnell Giftstoffe entwickeln, die zu Lebensmittelvergiftungen führen können.

Von Froschschenkeln

In der Schweiz sind zwar alle einheimischen Frösche geschützt, die Einfuhr von lebenden Fröschen zum Verzehr oder von Froschschenkeln ist jedoch erlaubt. Obschon eine fachgerechte Tötung, wie sie in der Schweiz vorgeschrieben ist, für die Tiere schonender sein mag als teilweise im Ausland, sind die Transportbedingungen beim Import ohne Zweifel höchst problematisch. Gezüchtet werden die Frösche in Ländern wie China, Ungarn oder der Türkei unter Bedingungen, die keineswegs als artgerecht bezeichnet werden können. Die Tötung erfolgt dort in aller Regel ohne vorgängige Betäubung. Dabei werden ihnen nur die hinteren Schenkel abgeschnitten, der Rest landet im Abfall. Nach dem Abschneiden der Schenkel kann es noch lange Zeit dauern, bis die Tiere tot sind.

Von Kaviar und Fettleberpasteten

Weitere fragwürdige Delikatessen sind etwa Kaviar oder Fettleberprodukte. Für die Gewinnung der begehrten Fischeier wird den Weibchen des Störs nicht selten bei lebendigem Leib der Bauch aufgeschnitten. Fettleber wird vorwiegend durch gewaltsames Stopfen von Enten und Gänsen erzeugt. Mittels einem Metallrohr, das durch den Schlund direkt in den Magen eingeführt wird, werden ihnen mehrmals täglich bis zu einem halben Kilogramm Maisbrei in den Magen gepresst.

Auch diese tierquälerischen Herstellungsmethoden sind in der Schweiz verboten, werden aber in erheblichen Mengen aus dem Ausland importiert. Die TIR befürwortet ein konsequentes Verbot der Einführung tierquälerisch produzierter Erzeugnisse. Letztlich liegt es aber in der Verantwortung jedes einzelnen Konsumenten und jeder Konsumentin, zu entscheiden, ob es aus ethisch-moralischer Sicht geboten ist, auf den Verzehr umstrittener Delikatessen zum Wohle der Tiere zu verzichten.

li (Quelle: Tier im Recht)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=614353
Links zum Artikel:

  • TIR-Flyer (PDF)
    Leiden für den Gaumenschmaus.
  • TIR-Tierschutzrechtslexikon
    Delikatessen.
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