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Froschschenkel aus dem Tiefkühlregal.

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Donnerstag, 7. Januar 2016 / 09:12:00

TIR kritisiert den Konsum von Froschschenkeln

Während in der Schweiz sämtliche wild lebenden Frösche geschützt sind, ist der Import von Froschschenkeln sowie von lebenden Fröschen zum Verzehr nach wie vor zulässig. Der Konsum dieser vermeintlichen Delikatesse ist aus Tierschutzsicht aber stark zu kritisieren.

Bereits 2009 hat Nationalrätin Maya Graf den noch immer verbreiteten Genuss von Froschschenkeln in einer Interpellation infrage gestellt. Der Bundesrat sah damals jedoch keinen Handlungsbedarf. Dass ein solcher aber zweifellos besteht, zeigt das steigende Interesse an Reptilien und Amphibienfleisch. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) beobachtet diese Entwicklung mit grosser Sorge und hat sich in einer Stellungnahme kritisch zur Revision der Verordnungen zum Lebensmittelrecht («Projekt Largo») geäussert.

Rund 150 Tonnen Froschschenkel importiert

Der Verzehr von Froschschenkel erfreut sich in der Schweiz nach wie vor grosser Beliebtheit. 2006 wurden rund 150 Tonnen Froschschenkel - vorwiegend aus Indonesien - in die Schweiz importiert, was je nach individuellem Gewicht bis zu 7,5 Millionen Tieren entspricht. Aktuellere Zahlen sind nicht verfügbar, da Froschschenkel von der Eidgenössischen Zollverwaltung seit 2007 nicht mehr separat erfasst werden. Den Tieren werden die Beine oftmals bei lebendigem Leib abgeschnitten. Der Rest des Tieres, also ca. 80% seines Körpers, wird einfach weggeworfen. Diese Prozedur ist für die Tiere äusserst qualvoll. Häufig leiden sie mehrere Stunden, bis der Tod sie erlöst. Ausserdem handelt es sich bei den betroffenen Fröschen um Wildfänge. Ihre Tötung führt in den Herkunftsländern zu Störungen des natürlichen Gleichgewichts, da sich Insekten aufgrund des Rückgangs der Frösche besser ausbreiten können. Als Folge davon steigt der Einsatz von Insektenvernichtungsmittel, was negative ökologische Konsequenzen nach sich zieht.

Zusätzlich werden jedes Jahr ca. 450'000 Frösche - hauptsächlich aus der Türkei - lebend in die Schweiz eingeführt und hier geschlachtet. Bei der Schlachtung werden die Tiere in der Regel lediglich abgekühlt und anschliessend enthauptet, bevor ihre Hinterbeine entfernt werden. Wissenschaftlich ist es jedoch umstritten, ob durch das Abkühlen die Empfindungsfähigkeit der Tiere auch wirklich ausgeschaltet wird. Zusätzlich ist eine Bewilligung der Schlachtanlagen für Frösche nur dann notwendig, wenn die produzierte Fleischmenge 30'000 Kilogramm pro Jahr nicht übersteigt. Dies dürfte bei dem geringen Gewicht der Tiere die Regel sein. Dass dadurch dringend notwendige Kontrollen nur erschwert durchführbar sind oder gar ganz wegfallen, liegt auf der Hand.

Ausländische Produktionsmethoden in der Schweiz verboten

Die ausländischen Produktionsmethoden zur Gewinnung von Froschschenkeln sind in der Schweiz ausdrücklich verboten. Trotzdem werden entsprechende Erzeugnisse nach wie vor in die Schweiz importiert und zum Kauf angeboten. Eine solche Doppelmoral ist zweifellos fragwürdig. Aus Tierschutzsicht ist ein Importverbot für Froschschenkel deshalb zwingend geboten. Ein solches wäre nach Meinung der TIR auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz - insbesondere dem WTO-Recht - vereinbar. Die Argumentation der TIR wurde mittlerweile von den WTO-Rechtsprechungsgremien grundsätzlich bestätigt

Die TIR hat sich auch im Rahmen der aktuellen Revision der Verordnungen des Lebensmittelrechts («Projekt Largo») ausdrücklich für ein Importverbot von Froschschenkeln ausgesprochen. Auch die mit dem Revisionsentwurf weiterhin gewährte Ausnahme, wonach Frösche ausserhalb von bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden dürfen, ist aus Tierschutzsicht sehr bedenklich und wurde von der TIR in ihrer Stellungnahme beanstandet.

Solange die Einfuhr erlaubt bleibt, ist an die Konsumentinnen und Konsumenten zu appellieren, generell auf den Kauf von Froschschenkeln zu verzichten.

 

li (Quelle: Tier im Recht)

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