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Eveline Widmer-Schlumpf und Didier Burkhalter vor den Medien.

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Mittwoch, 18. Dezember 2013 / 16:54:00

Schweiz muss Zinsbesteuerungsabkommen anpassen

Bern - Aussenminister Didier Burkhalter und Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf haben vor den Medien die Ziele des Bundesrates bei den Verhandlungen mit der EU über die künftige Organisation der Beziehungen und über die Zinsbesteuerung erläutert.

Das Zinsbesteuerungsabkommen müsse angepasst werden, um Schlupflöcher zu schliessen, sagte Widmer-Schlumpf. Voraussetzung für die Bereitschaft der Schweiz zu Anpassungen sei aber, dass der Marktzutritt für Schweizer Banken gewährleistet bleibe. Zinsbesteuerung ohne Marktzutritt mache keinen Sinn.

Auch automatischer Informationsaustausch

Auch der automatische Informationsaustausch könnte Thema der Verhandlungen werden. Dies lasse der Bundesrat offen, sagte Widmer-Schlumpf. Voraussetzung sei, dass der OECD-Standard zum automatischen Informationsaustausch zu diesem Zeitpunkt existiere und dass die einzelnen Staaten - auch jene mit Konkurrenz-Finanzplätzen - entschieden hätten, den Standard umzusetzen.

Der Bundesrat könne sich «vorstellen», dass es sich dann aufdränge, mit der EU über den automatischen Informationsaustausch zu sprechen und gleichzeitig mit einzelnen Staaten über die Regularisierung der Schwarzgelder aus der Vergangenheit, sagte Widmer-Schlumpf. Denn der automatische Informationsaustausch setze voraus, dass die Vergangenheit geregelt sei.

EU pocht auf Diskussion über Automatismus

Die Eckwerte zum Standard sollen in der ersten Hälfte 2014 vorliegen. Im Oktober, als der Bundesrat den Entwurf für das Mandat zum Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedete, schloss die Finanzministerin noch aus, dass der automatische Informationsaustausch in diesem Rahmen ein Thema sein würde.

Im Mandat der EU-Kommission sei der automatische Informationsaustausch nicht erwähnt, sagte Widmer-Schlumpf damals. Es gehe ausschliesslich um das Zinsbesteuerungsabkommen. EU-Kommissar Algirdas Semeta dagegen hatte verlauten lassen, der automatische Informationsaustausch sei und bleibe das Ziel der EU in diesen Gesprächen. Der Bundesrat scheint nun bereit zu sein, das Thema auch in diesem Rahmen anzusprechen.

Im Interesse der Schweiz

Aussenminister Didier Burkhalter betonte erneut, es sei im Interesse der Schweiz, den bilateralen Weg zu erneuern. Die Schweiz müsse nicht automatisch EU-Recht übernehmen, und es gebe keine neue supranationale Behörde zur Überwachung der bilateralen Abkommen.

Die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und die Kantone hätten sich mehrheitlich positiv geäussert zum Verhandlungsmandat, sagte Burkhalter. «Wir sind bereit.» Die Verhandlungen mit der EU könnten beginnen, sobald auch die EU ihr Mandat verabschiedet habe. Nach den Verhandlungen seien Parlament und das Volk am Zug.

Preis der Souveränität

Für Diskussionen sorgte in den letzten Monaten die Rolle des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Dieser käme nach dem Willen des Bundesrates dann ins Spiel, wenn sich die Schweiz und die EU nicht einig sind in Fragen zur Auslegung von EU-Recht, das Teil eines bilateralen Abkommens ist. In einem solchen Fall würde der EuGH das Recht auslegen.

Das würde für Rechtssicherheit sorgen, sagte Burkhalter. Die Regelung von Differenzen bleibe jedoch politisch. Könne im gemischten Ausschuss keine Einigung erzielt werden, stehe immer noch die Möglichkeit offen, das betreffende Abkommen zu suspendieren. Dadurch wahre die Schweiz ihre Souveränität. Allfällige Konsequenzen einer Suspendierung seien dann «der Preis der Souveränität», hielt Burkhalter fest.

bert (Quelle: sda)

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