Montag, 25. November 2013 / 15:21:00
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Bochuz: Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallengelassen
Im Prozess um einen in der Waadt verstorbenen Häftling lässt der Staatsanwalt den Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallen. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Fahrlässigkeit und dem Tod des Häftlings, der seine Matratze angezündet hatte, lasse sich nicht herstellen.
Dies sagte der Staatsanwalt am Montag vor dem Waadtländer Kreisgericht in Renens VD. Zwei andere Vorwürfe gegen die insgesamt neun Angeklagten bleiben bestehen: Aussetzung und Unterlassung der Nothilfe.
Prozess bis Freitag
Der Prozess um den Tod von Skander Vogt dauert bis kommenden Freitag. Er soll die Frage klären, ob das Personal der Strafanstalt und die Rettungskräfte für den Tod des Mannes mitverantwortlich sind.
Vogt hatte in der Nacht auf den 11. März 2010 gegen 1 Uhr die Matratze in seiner Hochsicherheitszelle angezündet. Die Aufseher löschten das Feuer, gingen aber nicht in die Zelle des als gefährlich eingestuften Häftlings.
Um 2.30 Uhr hörten sie den Inhaftierten nicht mehr atmen. Daraufhin betraten sie die Zelle und riefen die Sondereinheit herbei. Um 3 Uhr morgens stellte ein Arzt schliesslich den Tod des damals 30-Jährigen fest.
ig (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=607334
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