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Die Frau hatte gestanden, ihre beiden siebenjährigen Zwillinge im Schlaf erstickt zu haben.(Symbolbild)

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Freitag, 22. November 2013 / 15:19:00

Als Mörderin verurteilte Mutter steht im Dezember vor Obergericht

Anfang Dezember befasst sich das Zürcher Obergericht mit der als Mörderin ihrer Kinder verurteilten Mutter von Horgen ZH. Sie hatte das Urteil des Bezirksgerichts Horgen weitergezogen. Sie will eine stationäre an Stelle einer ambulanten Therapie erreichen.

Der Fall zieht sich schon jahrelang hin. Nun aber folgt die Berufungsverhandlung vergleichsweise kurz nach der Eröffnung des erstinstanzlichen Urteils. Die eintägige Verhandlung ist auf den 5. Dezember anberaumt.

Lebenslängliche Freiheitsstrafe

Wie Verteidiger Thomas Fingerhuth am Freitag zur Nachrichtenagentur sda sagte, war dies vermutlich möglich, weil es nur noch um eine Frage geht: Ist eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zu Gunsten einer stationären Massnahme aufschiebbar? Und dies mit der «absolut theoretischen» Möglichkeit einer Entlassung nach fünf Jahren, weil keine Rückfallgefahr mehr bestehe.

Das Bezirksgericht Horgen hatte die heute 40-jährige Schweizerin am 29. Januar 2013 wegen mehrfachen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Es ordnete eine ambulante Massnahme an. Es war aber dafür besorgt, dass die schwer gestörte Frau in der neuen Therapieabteilung der Frauenstrafanstalt Hindelbank BE intensive Therapien erhält, solange dort Platz ist.

Dies ist der Kritikpunkt des Verteidigers: «Solange Platz ist». Ist die Abteilung einmal voll belegt mit Frauen, die eine stationäre Massnahme verordnet bekommen haben, muss seine Mandantin ihren Platz räumen und in den Normalvollzug wechseln, wo von intensiver Therapierung keine Rede mehr sein kann.

Und dies, obwohl allseits unbestritten ist, dass die Frau einer sehr intensiven Behandlung bedarf. Sie muss laut Fingerhuth also immer damit rechnen, die Abteilung verlassen zu müssen. Dies beeinträchtige unter anderem auch den Therapieerfolg. Zur Zeit sei seine Mandantin aber noch in der Therapieabteilung.

Nicht verhältnismässig

Die stationäre Massnahme wird auch «kleine Verwahrung» genannt. Die Entlassung hängt vom Therapieerfolg ab. Dieser wird alle fünf Jahre überprüft. Theoretisch könnten die Fachleute also schon nach fünf Jahren zum Schluss kommen, jemand könne entlassen werden. Dies hätte gemäss Gericht im konkreten Fall jeder Verhältnismässigkeit widersprochen.

Bei der lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit vollzugsbegleitender ambulanter Therapie kann nach frühestens 15 Jahren eine bedingte Entlassung beantragt werden. Die Frau ist mittlerweile bereits seit fast sechs Jahren in Haft. Ein Entlassungsantrag wäre also frühestens in neun Jahren möglich.

Überraschendes Geständnis nach Verteidigerwechsel

Die Frau hatte im Dezember 2012 vor dem Bezirksgericht Horgen überraschend gestanden, sie habe in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre beiden siebenjährigen Zwillinge im Schlaf erstickt. Sie gab zudem an, im Sommer 1999 bereits ihr sieben Wochen altes erstgeborenes Töchterchen erstickt zu haben. Bis dahin hatte man bei dem Baby plötzlichen Kindstod angenommen.

Zuvor hatte die Frau stets ihre Unschuld beteuert. Erstmals hatte sie sich Anfang 2010 vor dem Zürcher Geschworenengericht zu verantworten. Es verurteilte die Beschuldigte aufgrund von Indizien wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Nach dem Prozess wechselte die Verurteilte ihre Verteidigung.

Weil die Verteidigung im Geschworenengerichtsprozess als ungenügend und fehlerhaft eingestuft wurde, hob das Kassationsgericht das Urteil auf. Der Prozess musste wiederholt werden. Inzwischen war aber das Geschworenengericht abgeschafft. Aus diesem Grund befasste sich das Bezirksgericht Horgen als neue erste Instanz mit dem tragischen Fall.

ig (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=607007

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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