News - powered by news.ch


Die Kantone sollen entscheiden.

Abbildung vergrössern

 
www.erbschaften.info, www.besteuerung.info, www.kantonen.info, www.bei.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Nabholz Shirts Nabholz

 Nabholz Shirts
 Nabholz



Freitag, 13. September 2013 / 13:02:00

Erbschaften: Besteuerung bei Kantonen

Bern - Von einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer hält der Bundesrat wie erwartet nichts. Er beschloss am Freitag, die Volksinitiative aus linken und christlichen Kreisen abzulehnen. Der Bundesrat sieht mit dem Anliegen die Steuerhoheit der Kantone verletzt.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sei eine Domäne der Kantone, die diesen beträchtliche Einnahmen sichere, hielt das Finanzdepartement (EFD) fest. Insgesamt kamen in den Kantonen im Jahr 2010 insgesamt 974 Millionen Franken zusammen.

Die Initianten wollen zwar den Kantonen einen Drittel der geschätzten Einnahmen von drei Milliarden Franken pro Jahr zukommen lassen, also ungefähr gleich viel wie heute. Doch der Bundesrat hält diese Schätzung für unsicher, da die Einnahmen stark von der Umsetzung der Initiative im Falle einer Annahme abhängen würden.

Die Einnahmeausfälle bei den Kantonen könnten deshalb aus Sicht der Bundesrat beträchtlich sein. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) hat sich bereits entschieden gegen die Initiative ausgesprochen.

Rückwirkung kritisiert

Kritisch sieht der Bundesrat auch die vorgesehene Rückwirkung. Würde die Initiative angenommen, würden Schenkungen bis Anfang 2012 rückwirkend besteuert. Das sei unverhältnismässig. Der umstrittene Passus hatte Ende 2011 dazu geführt, dass viele Reiche ihr Vermögen an Nachkommen verschenkten, um der Rückwirkung zu entgehen. An Orten wie der Zürcher Goldküste wurden tausende Liegenschaften überschrieben.

Der Bundesrat erteilte nun dem EFD den Auftrag, eine Botschaft mit Nein-Empfehlung auszuarbeiten. Liegt diese vor, kann das Parlament entscheiden, bevor es zur Volksabstimmung kommt.

Die Volksinitiative «Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» sieht vor, dass der Bund Erbschaften und Schenkungen mit 20 Prozent besteuert. Die Einnahmen kämen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zu.

Freibetrag 2 Millionen Franken

Es gälte ein Freibetrag von 2 Millionen Franken, womit nach Berechnungen der Initianten rund 2 Prozent der Personen in der Schweiz mit grossem Vermögen betroffen wären. Erleichterungen gäbe es für die Vererbung oder Schenkung von Unternehmen und Landwirtschaftsbetrieben. Erbschaften an Ehegatten und registrierte Partner würden zudem nicht besteuert.

Änderungen ergäben sich bei Annahme vor allem für Erbschaften an direkte Nachkommen, die heute praktisch kein Kanton besteuert. Die Initianten bezeichnen diese Besteuerung solcher Zuwendungen als gerecht, da Erben ohne Leistung zu grossen Vermögen kommen können.

Hinter der Initiative stehen die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die christliche Organisation ChristNet. Widerstand angemeldet haben nebst den Kantonen unter anderen die bürgerlichen Parteien sowie der Schweizerischer Gewerbeverband (sgv).

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=599390

In Verbindung stehende Artikel:


Auch Nationalrat gegen Erbschaftssteuer-Initiative
Dienstag, 9. Dezember 2014 / 06:59:24
[ weiter ]
Erbschaftssteuerinitiative geht an Kommission zurück
Dienstag, 3. Juni 2014 / 12:12:00
[ weiter ]
Neues Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich
Mittwoch, 3. Juli 2013 / 21:50:00
[ weiter ]
Erbschaftssteuer-Initiative ist zustande gekommen
Donnerstag, 14. März 2013 / 17:07:00
[ weiter ]
Erbschaftssteuer-Initiative kommt vors Volk
Freitag, 15. Februar 2013 / 11:05:00
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]