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EVP-Präsidnet Heiner Studer setzt sich für die Initiative ein. (Archivbild)

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Freitag, 15. Februar 2013 / 11:05:00

Erbschaftssteuer-Initiative kommt vors Volk

Bern - Über die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer stimmt voraussichtlich das Volk ab. Die Initianten haben am Freitag ihr Volksbegehren mit 111'400 Unterschriften eingereicht. Die Erbschaftssteuer soll jährlich drei Milliarden Franken einbringen.

Nach der Volksinitiative würden Erbschaften über 2 Millionen Franken sowie Geschenke über 20'000 Franken pro Jahr und beschenkte Person mit einem Satz von 20 Prozent besteuert. Hinter der Initiative stehen die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die christliche Organisation ChristNet.

Die Initianten argumentieren mit der Steuergerechtigkeit und der wachsenden Ungleichheit. Eine Erbschaftssteuer auf nationaler Ebene würde die Steuergerechtigkeit stark verbessern, sagte Heiner Studer, Präsident der im Initiativkomitee federführenden EVP, vor den Medien in Bern.

Vermögen ohne aktives Zutun

Es sei gerecht, Steuern zu erheben, wenn jemand ohne aktiven Beitrag zu einem Vermögen komme, sagte die St. Galler Nationalrätin und SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi. «Damit bremsen wir die Ungleichheit, ohne die Wirtschaft zu beeinträchtigen.» Es werde weder der Konsum noch die Arbeit besteuert.

Zur Unterstützung ihrer Argumente verwiesen die Initianten auf eine Reihe von Zahlen und Fakten zur Vermögensverteilung in der Schweiz. Das Land weist die höchste Vermögenskonzentration in der OECD auf. 2,6 Prozent der Menschen besitzen die Hälfte des Vermögens, wie SGB-Vizepräsident Giorgio Tuti sagte.

Die Steuerpolitik in der Schweiz verschärft diese Tendenz noch, wie Regula Rytz, Co-Präsidentin der Grünen, sagte. Während die Reichen in den letzten Jahren entlastet wurden, trage der Mittelstand eine grössere Bürde. Zudem hätten zahlreiche Kantone wegen des Steuerwettbewerbs ihre Erbschaftssteuern reduziert.

2 Prozent betroffen

Besonders betonten die Initianten zudem, dass nur relativ wenige Menschen in der Schweiz, nämlich rund zwei Prozent, von der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer betroffen wären. Dank der Freigrenze für Erbschaften bis 2 Millionen Franken sei es möglich, ein Haus oder eine Liegenschaft steuerfrei zu vererben.

Erleichterungen sieht die Initiative für die Vererbung oder Schenkung von Unternehmen und Landwirtschaftsbetrieben vor. Dort kann das Bezahlen einer Erbschaftssteuer problematisch werden, weil die Mittel sich im Betrieb befinden.

Um dies zu lindern, würden vererbte Unternehmen zu einem reduzierten Satz und vererbte Bauernhöfe überhaupt nicht besteuert. Dennoch beurteilt der Wirtschaftsdachverband economiesuisse die Initiative als schädlich für Familienunternehmen.

Nebst den Freigrenzen sieht die Initiative eine Steuerbefreiung vor, wenn eine Erbschaft an die Ehegattin oder den Ehegatten oder den registrierten Partner geht. Ebenfalls nicht besteuert würden Zuwendungen an juristische Personen, die steuerbefreit sind. Dagegen würden auch Erbschaften an direkte Nachkommen besteuert, was heute nur in drei Kantonen (AI, VD, NE) der Fall ist.

Milliarden für die AHV

Eine gute Chance in einer Abstimmung erhoffen sich die Initianten auch, weil die Einnahmen hauptsächlich der AHV zu Gute kommen sollen. Zwei Drittel würden an das Vorsorgewerk gehen - voraussichtlich zwei Milliarden Franken pro Jahr. Das stärke die AHV für die Zukunft, sagte Tuti.

Das dritte Drittel ist für die Kantone vorgesehen, die auf ihre eigenen Erbschafts- und Schenkungssteuern verzichten müssten. Die Aufhebung dieser Steuern würde auch viele Menschen entlasten, hielten die Initianten weiter fest.

Schon vor ihrer Einreichung hatte die Initiative eine gewaltige Wirkung entfaltet, weil sie eine umstrittene Rückwirkungsklausel enthält. Wird die Initiative angenommen, würden Schenkungen bereits ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet und damit besteuert.

Vor Ende 2011 reagierten deshalb zahlreiche Reiche auf die Initiative, indem sie ihre Vermögenswerte an ihre Erben verschenkten, um die eventuelle Erbschaftsbesteuerung zu umgehen. Bei den Notariaten und Grundbuchämtern liefen die Drähte heiss. Es dürften tausende Liegenschaften den Eigentümer gewechselt haben.

fajd (Quelle: sda)

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