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Kernforderung des Gegenentwurfs ist ein Tätigkeitsverbot von mindestens zehn Jahren.

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www.paedophilen-initiative.info, www.gegenentwurf.info, www.staenderat.info, www.direkten.info

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Mittwoch, 11. September 2013 / 11:00:00

Ständerat will direkten Gegenentwurf zur Pädophilen-Initiative

Bern - Um die rechtsstaatlich problematische Initiative über ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Kindern für verurteilte Pädophile zu bekämpfen, spricht sich der Ständerat für einen direkten Gegenentwurf aus. Dieser lässt den Gerichten etwas mehr Spielraum.

Der Ständerat hiess am Mittwoch mit 27 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung einen Gegenentwurf gut, den seine vorberatende Rechtskommission ausgearbeitet hat. Dieser soll den Richtern etwas mehr Handlungsspielraum geben bei einem Tätigkeitsverbot als mit der Initiative.

Kernforderung des Gegenentwurfs ist ein Tätigkeitsverbot von mindestens zehn Jahren bei «strafbaren Handlungen einer gewissen Schwere» gegen Minderjährige oder Schutzbedürftige. Möglich sein soll aber auch ein lebenslängliches Verbot. Zudem wird auch ein Kontakt- und Rayonverbot verankert, das in der Initiative nicht enthalten ist.

Die Initiative verlangt demgegenüber ein automatisches lebenslängliches Tätigkeitsverbot für verurteilte Sexualstraftäter. Wer sich an Kindern oder Abhängigen vergangen hat, soll nie mehr eine Tätigkeit ausüben dürfen, ob beruflich oder ehrenamtlich, die ihn mit Kindern oder Abhängigen in Kontakt bringt.

Gute Chancen für Initiative

Geprägt war die Debatte von abstimmungstaktischen Überlegungen. Da die Initiative ein emotionales Thema betrifft, seien die Chancen trotz juristischer Bedenken «intakt», dass sie angenommen werde, sagte Urs Schwaller (CVP/FR). Ein Gegenvorschlag müsse deshalb griffig sein, um neben der Initiative bestehen zu können.

Der Nationalrat hat vor einem halben Jahr überraschend die Initiative unterstützt - nicht zuletzt deshalb, weil er sich nicht auf einen direkten Gegenvorschlag einigen konnte. Er muss sich nun aber mit dem Vorschlag aus dem Ständerat befassen.

Zur Diskussion stand im Ständerat auch eine zweite Version eines direkten Gegenvorschlags, der für pädophile Personen bei strafbaren Handlungen gegen Kinder im Alter von unter zwölf Jahren ein automatisches lebenslängliches Tätigkeitsverbot vorgesehen hätte. Weitere Fälle - für ältere Kinder - sollten im Gesetz geregelt werden.

Der Ständerat will es nicht beim direkten Gegenvorschlag bewenden lassen. Er visiert ausserdem Verschärfungen im Strafgesetz an, um Kinder besser vor Pädophilen zu schützen.

asp (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=599102

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