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Die Schweiz hatte sich dafür eingesetzt, dass die Wiedereinführung in der alleinigen Kompetenz der Schengen-Staaten bleibt.

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Donnerstag, 30. Mai 2013 / 21:06:00

Notfallrecht für Grenzen im Schengenraum

Brüssel - Die Länder des Schengen-Raums - wozu auch die Schweiz gehört - können künftig Grenzkontrollen auch dann wieder einführen, wenn sie die massenhafte Ankunft von Flüchtlingen befürchten.

Die EU-Mitgliedstaaten, das EU-Parlament sowie die EU-Kommission einigten sich am Mittwochabend in Brüssel auf einen solchen Notfallmechanismus. Auslöser für diese Forderung war der Arabische Frühling, aufgrund dessen sich einige Mitgliedstaaten wie Frankreich und Italien 2011 mit einer grossen Zahl an Flüchtlingen konfrontiert sahen.

Der Ruf nach einem Notfallmechanismus wurde laut, der es erlauben soll, in bestimmten Situationen temporäre nationale Grenzkontrollen wieder einzuführen.

Nach einigem Hin und Her kam nun ein Kompromiss zustande. Dieser sieht einen europäischen Mechanismus vor, der nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen soll: Konkret unterbreitet die EU-Kommission den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für die Wiedereinführung nationaler Grenzkontrollen. Der Entscheid darüber obliegt jedoch den EU-Innenminister und geht als Empfehlung an die Mitgliedstaaten.

Migrationsdruck genügt nicht

«Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer europäischeren und besser funktionierenden Schengenzone zum Wohle der europäischen Bürger», schrieb EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Donnerstag in ihrem Communiqué.

Unter welchen Bedingungen die Anwendung dieses «letzten Mittels» jedoch gerechtfertigt ist, wurde nicht näher definiert. Blosser Migrationsdruck reicht gemäss eines EU-Kommissionsbeamten nicht aus. Es müsste der Schutz der Schengenzone als ganzes bedroht sein. Die nationalen Grenzkontrollen dürfen für maximal zwei Jahre eingeführt werden.

Die EU-Kommission musste bei diesem Notfallmechansimus von ihrer einstigen Position zurück krebsen. Sie wollte ursprünglich in letzter Kompetenz über die Wiedereinführung der nationalen Grenzkontrollen entscheiden. Denn sie fürchtete den Missbrauch durch nationale Regierungen. Malmström warnte die Mitgliedstaaten am Donnerstag denn auch: «Bei Missbrauch des Schengenrechts wird die Kommission intervenieren.»

Die Schweiz als Mitglied des Schengenraums hatte sich in den zuvor geführten Diskussionen stets dafür eingesetzt, dass die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen in der alleinigen Kompetenz der Schengen-Staaten bleibt.

Neue Fristen für Grenzkontrollen bei Grossanlässen

Neben diesem neuen europäischen Mechanismus existiert bereits heute schon die Möglichkeit, dass ein Schengen-Land «im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit» für eine bestimmte Zeit einseitig an seinen Binnengrenzen Kontrollen einführen kann - etwa bei Grossveranstaltungen, bei Politikertreffen oder bei einem Terroranschlag.

Es muss jedoch die EU-Kommission darüber informieren, die ihrerseits die Massnahmen auf ihre Gültigkeit überprüft. Im neu ausgehandelten Kompromiss wurden nun die Fristen neu definiert: Ein Schengen-Staat darf für einen Monat einseitige Grenzkontrollen einführen und hat dann die Möglichkeit, die Kontrollen monatlich zu verlängern - bis maximal sechs Monate.

Dieser ausgehandelte Kompromiss muss noch formell vom EU-Parlament und den EU-Innenminister abgesegnet werden. Der Rat der EU-Innenminister wird voraussichtlich am 7. Juni sein definitives Ja zur Vorlage geben.

Zum grenzkontrollfreien Schengen-Raum gehören 22 der insgesamt 27 EU-Länder sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=588279

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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