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Die christliche Kirche lehnt die Verschärfung des Asylgesetzes ab. (Symbolbild)

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Donnerstag, 2. Mai 2013 / 16:06:00

Christliche Kirchen lehnen Verschärfung des Asylgesetzes ab

Köniz - Die christlichen Kirchen der Schweiz lehnen die Verschärfungen des revidierten Asylgesetzes ab, über die am 9. Juni abgestimmt wird. Dies haben sie am Donnerstag an einer gemeinsamen Medienkonferenz im Asylzentrum in Köniz bekräftigt.

Die Änderungen stünden im Gegensatz zum Kernanliegen des Asylrechts, Verfolgte zu schützen, heisst es in einer Mitteilung. Die Kirchen seien überzeugt, dass faire Asylverfahren für Menschen auf der Flucht gewährleistet sein müssten.

Das Engagement für Schutzlose und Schutzsuchende sei ein ureigenes Anliegen der christlichen Kirchen seit ihren Ursprüngen, rief Philippe Woodtli, Geschäftsleiter des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK), in Erinnerung.

Flüchtlinge seien nicht ein Problem, aber sie hätten ein Problem, sagte Abt Martin Werlen, Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz und der Nationalkommission Justitia et Pax. Als problematisch kritisierte er die Abschaffung des Botschaftsasyls. Damit schliesse sich ein weiteres Tor für Verfolgte. Für Schlepper würden sie astronomische Summen ausgeben, und sie seien grossen Risiken ausgesetzt.

Werlen befürchtet Willkür

Kritisiert hat Werlen auch die Schaffung von Sonderzentren für sogenannte «renitente Asylsuchende». Dort bestehe ein erhebliches Problem der Rechtsunsicherheit und der Willkür - vor allem angesichts der Stimmung in der Gesellschaft, die von Misstrauen und Ablehnung geprägt sei.

Seit Inkrafttreten des Asylgesetzes 1981 seien zehn verschärfende Revisionen vorgenommen worden. An der Tatsache, dass Menschen unter Zwang ihre Heimat hätten verlassen müssen und auch in der Schweiz um Asyl bäten, hätten diese Verschärfungen nichts geändert.

Erreicht worden sei hingegen, dass das Schicksal einzelner Asylsuchender kaum mehr wahrgenommen werde und alle Asylsuchenden unter dem Generalverdacht stünden, sie seien kriminell und nur darauf aus, den Sozialstaat auszunutzen.

Letzter Fluchtweg verwehrt

Dass die Möglichkeit gestrichen werde, auf einer schweizerischen Botschaft im Ausland ein Asylgesuch zu stellen, habe drastische Folgen: Frauen, Kinder, Alte und Kranke seien besonders betroffen. Flüchtlinge würden vermehrt in die Hände von Schlepperbanden getrieben. Verfolgten aus armen Verhältnissen bleibe dieser letzte Fluchtweg verwehrt.

Die Kirchen äussern auch Bedenken zur möglichen Verkürzung der Beschwerdefristen für Asylsuchende von 30 auf 10 Tage. Der Rechtsschutz von Asylsuchenden müsse deutlich gestärkt werden, fordern die Kirchen.

An der Medienkonferenz vertreten waren auch Vertreter der Christkatholischen Kirche Schweiz und der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz. Die Veranstaltung fand in einem von der Heilsarmee geführten Asylzentrum in Köniz statt.

Auch katholische Frauen dagegen

Auch der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) wandte sich am Donnerstag in einer Mitteilung gegen die Verschärfungen des Asylgesetzes. Der Frauenbund tritt dafür ein, sich im Asylbereich auf ethische Werte zurückzubesinnen.

Auch der SKF sei für verbesserte Abläufe im Asylverfahren, solange die Rechtssicherheit gewahrt bleibe. Er wende sich jedoch entschieden gegen die Streichung des Botschaftsverfahrens. Gegen die Werthaltung des SKF verstosse auch die neue Regelung, dass Kriegsdienst- und Wehrdienstverweigerung nicht mehr als Fluchtgrund gelten würden.

 

tafi (Quelle: sda)

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