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Die Schweiz bleibt weiterhin beliebt bei auswanderungswilligen EU-Bürgern.

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www.nationalratskommission.info, www.ventilklausel.info, www.gegen.info

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Dienstag, 26. März 2013 / 17:14:02

Nationalratskommission gegen Ventilklausel

Bern - Der Bundesrat soll die Ventilklausel nicht anrufen. Das empfiehlt die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates. Sie fällte den Entscheid mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Die Kommission stellt sich gegen eine Weiterführung der Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8 und gegen eine Anrufung der Klausel gegenüber der EU-17, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass eine Anwendung dieses Instruments nicht im aussenpolitischen Interesse der Schweiz wäre. Auch werden negative Auswirkungen auf die Beziehungen zur EU befürchtet.

Die Gegnerinnen und Gegner der Ventilklausel sind der Überzeugung, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit das geeignetere Mittel darstellten, um negative Auswirkungen der Zuwanderung abzufedern.

Versprechen einhalten

Die Befürworterinnen und Befürworter der Ventilklausel vertraten die Ansicht, mit der Anwendung des Instruments würden Versprechen umgesetzt, die im Abstimmungskampf zu den bilateralen Verträgen und der Ausweitung der Personenfreizügigkeit abgegeben wurden.

Einige Kommissionsmitglieder sprachen sich dafür aus, keine Empfehlung abzugeben. Dies lehnte die Kommission jedoch mit 19 zu 5 Stimmen ab. In der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates hatte sich dafür eine Mehrheit gefunden. Der Entscheid des Bundesrates zur Anrufung der Ventilklausel wird am 10. April erwartet.

Kontingente für Einwanderer

Die Ventilklausel, welche im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehen ist, ermöglicht bei starker Zuwanderung bis im Juni 2014 Kontingente für die Einwanderung. Sie ist derzeit für die EU-8 aktiviert. Betroffen sind damit Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Wegen der Zuwanderung der letzten Jahre dürften in diesem Jahr die Voraussetzungen - nach Ansicht der Schweiz - erfüllt sein, um die Ventilklausel auch für die EU-17 mit den «alten» EU-Staaten anzuwenden. Die EU und die Schweiz sind sich aber uneinig über die Berechnungen, die entscheiden, ob die Klausel aktiviert werden kann.

In der Politik ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Die Linke lehnt die Anrufung ab und fordert stattdessen stärkere flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Ebenfalls ablehnend äussern sich der Wirtschaftsdachverband economiesuisse und der Arbeitgeberverband. Zahlreiche Bürgerliche befürworten aber die Massnahme.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=581284

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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