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Über das revidierte Epidemiengesetz wird das Schweizer Stimmvolk entscheiden. (Symbolbild)

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Thomas Ott

 Thomas Ott



Donnerstag, 21. Februar 2013 / 11:54:00

Referendum gegen das Epidemiengesetz ist zustande gekommen

Bern - Über das revidierte Epidemiengesetz wird das Schweizer Stimmvolk entscheiden. Das Referendum gegen das Gesetz ist formell zustande gekommen, wie die Bundeskanzlei am Donnerstag mitteilte. Von den 78'068 eingereichten Unterschriften waren 77'360 gültig.

Hinter dem Referendum steht der Naturheilkundler Daniel Trappitsch vom Netzwerk Impfentscheid, der bereits das Tierseuchengesetz bekämpft hatte. Er bekämpft in erster Linie obligatorische Impfungen.

Allerdings dürfen die Kantone bereits heute Impfungen gegen gefährliche Krankheiten für obligatorisch erklären. Der Bund kann Obligatorien in ausserordentlichen Situationen anordnen, hat dies aber noch nie getan.

Das neue Gesetz umschreibt die Zuständigkeiten genauer. Kantone dürften nur noch bei «erheblicher Gefahr» Impfungen anordnen. Der Bundesrat könnte in besonderen Lagen Obligatorien für bestimmte Bevölkerungsgruppen aussprechen.

Die Gegnerinnen und Gegner bekämpfen das Gesetz auch unter dem Stichwort «Frühsexualisierung». Sie befürchten, dass in den Schulen im Namen der AIDS-Prävention die Sexualkunde zu viel Gewicht erhält. Weiter kritisieren sie, dass die Strafbestimmungen für fahrlässige Ansteckung mit HIV über Geschlechtsverkehr gelockert werden sollen.

Unterschriften gesammelt haben neben dem Netzwerk Impfentscheid die Partei EDU, der Verein «Bürger für Bürger», «Human Life International», Jugend&Familie sowie die Junge SVP und die Gruppierung «Wahre Demokratie».

Der Bund will mit der Revision des Epidemiengesetzes den Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten wie der Schweinegrippe oder SARS verbessern.

hä (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=576903

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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