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Der Bundesrat lehnt die Idee ab, bei Raserunfällen die mutmasslichen Täter immer in Untersuchungshaft zu setzen. (Symbolbild)

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Mittwoch, 13. Februar 2013 / 10:51:00

Bundesrat lehnt zwingende Untersuchungshaft für Raser ab

Bern - Der Bundesrat lehnt die Idee ab, bei Raserunfällen die mutmasslichen Täter immer in Untersuchungshaft zu setzen. Dies schreibt er in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht, den der Nationalrat bestellt hatte.

Bei Wiederholungsgefahr könne bereits heute die Untersuchungshaft angeordnet werden, hält der Bundesrat fest. Ein Automatismus würde gegen die Unschuldsvermutung und gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen.

Bei der Untersuchungshaft handle es sich um eine schwere Zwangsmassnahme, die der inhaftierten Person die Freiheit entziehe und die in einem Spannungsverhältnis zur Unschuldsvermutung stehe. Ein solch schwerer Eingriff in die Grundrechte dürfe nur zur Anwendung kommen, wenn spezielle Gründe vorlägen, argumentiert der Bundesrat.

Nur bei ernsthaften Anhaltspunkten

Gemäss dem Bericht ist Haft wegen Wiederholungsgefahr nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts und der Lehre nur zulässig, wenn ernsthafte Anhaltspunkte für eine Wiederholung der deliktischen Tätigkeit bestehen. Die rein hypothetische Möglichkeit der Verübung weiterer Straftaten genügt nicht.

Auch reicht für die Untersuchungshaft die Befürchtung nicht aus, die beschuldigte Person könnte sich in Freiheit ihrer Tat sogar rühmen. Solches Verhalten sei zweifelsohne verwerflich, vermöge aber keine Inhaftierung zu rechtfertigen, heisst es im Bericht.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die heutigen Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft richtig und angemessen sind. Es sei Sache der Untersuchungsbehörden und der Gerichte, den bestehenden Spielraum zu nutzen und dafür zu sorgen, dass Raser konsequent für ihre Straftaten zur Rechenschaft gezogen würden, schreibt er.

Mit der Tat geprahlt

Der Nationalrat hatte ein Postulat von alt Nationalrat Pius Segmüller (CVP/LU) gutgeheissen und damit den Bundesrat beauftragt, eine Anpassung der Strafprozessordnung zu prüfen. Segmüller begründete sein Anliegen mit der Wiederholungsgefahr.

Es seien Fälle bekannt geworden, bei denen Raser am selben Tag oder am Folgetag eines schweren von ihnen verursachten Unfalles wieder Auto gefahren seien und mit ihrer Tat geprahlt hätten, schreibt Segmüller in seinem Vorstoss. Dies dürfe nicht sein. Von den Tätern gehe eine Gefahr aus.

Der Bundesrat betont im Bericht, dass die Polizei mutmasslichen Tätern sofort vorsorglich den Führerausweis entziehen kann, um die Wiederholungsgefahr zu bannen.

hä (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=575688

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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