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Der Begriff Raser wird neu definiert.

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Sonntag, 30. Dezember 2012 / 22:41:53

Härtere Strafen für Raser

Bern - Raser werden ab 1. Januar härter angefasst. Ihnen drohen Ausweisentzüge von mindestens zwei Jahren, und ihr Auto kann ihnen weggenommen werden. Zudem werden öffentliche Radarwarnungen verboten.

Gemäss dem Verkehrssicherheitspaket dürfen Autofahrer und Autofahrerinnen nicht mehr öffentlich oder gegen Entgelt vor Radarfallen gewarnt werden. Wer im Auto ein GPS-Gerät benutzt, das vor Radarkontrollen warnt, riskiert eine Busse. Ausserdem kann das Warngerät von den Behörden eingezogen werden.

Warnungen von Strassenbenutzern an andere Autofahrer sind davon nicht betroffen. Wie der Touring Club Schweiz in seiner Zeitschrift «Touring» schreibt, ist es zum Beispiel nicht verboten, einem Freund ein SMS zu schicken, um ihn vor der Radarfalle zu warnen.

Doch wie mit sozialen Medien wie Facebook verfahren wird, ist laut «Touring» unsicher. «Wenn nur eine Handvoll Freunde die Mitteilung erhält, scheint demnach kein Problem zu bestehen», heisst es. Geht die Mitteilung aber an Hunderte von Personen, könne es Bussen geben. Es gelte nun, die Rechtssprechung der Gerichte abzuwarten.

Raser ab 200 km/h auf der Autobahn

Neu ist der Begriff Raser im Gesetz definiert: Darunter fällt, wer in einer Tempo-30-Zone mit 70 oder mehr Kilometern pro Stunde erwischt wird. Innerorts - bei zulässigen 50 km/h - gilt dies ab 100 Kilometern pro Stunde, ausserorts bei Tempo 80 ab 140 km/h und auf Autobahnen mit Limite 120 ab 200 km/h.

Zudem gilt als Raser, wer vorsätzlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten eingeht - etwa durch waghalsiges Überholen oder durch die Teilnahme an nicht bewilligten Rennen.

Erwischte Raser und Raserinnen müssen den Fahrausweis für mindestens zwei Jahre abgeben. Werden sie rückfällig, sind sie die Fahrberechtigung für immer los. Der Ausweis wird nur in Ausnahmefällen nach zehn Jahren zurückgegeben, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt.

Schikanestopps mit Folgen

Nach wie vor kann ein Führerausweis bereits bei geringeren Tempoüberschreitungen entzogen werden: innerorts ab 21 Kilometern pro Stunde Überschreitung, ausserorts ab 26 km/h und auf der Autobahn ab 31 km/h.

Wer in schwerer Art und Weise gegen das Strassenverkehrsgesetz verstösst - etwa mit krassen Geschwindigkeitsüberschreitungen - riskiert, dass sein Auto von den Behörden eingezogen wird.

Neu muss seine Fahreignung oder Fahrkompetenz abklären lassen, wer nach dem Konsum von Drogen, extremen Tempo-Überschreitungen oder sogenannten Schikanestopps erwischt wird.

Die Freiheitsstrafen für Raserdelikte werden erhöht: Neu gilt eine Mindeststrafe von einem Jahr, und die Höchststrafe wird um ein Jahr auf vier Jahre Freiheitsentzug angehoben.

Verbessert werden soll auch die Sicherheit für Fussgänger. Nach mehreren tragischen Unfällen auf Fussgängerstreifen hatte das Parlament beschlossen, dass der Bund künftig zusammen mit den Kantonen bauliche Vorgaben für Fussgängerstreifen erlassen darf.

fest (Quelle: sda)

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