News - powered by news.ch


Das Sorgerecht soll nur dann einem Elternteil vorenthalten werden, wenn dies zum Schutz des Kindes nötig ist.

Abbildung vergrössern

 
www.staenderatskommission.info, www.befuerwortet.info, www.gemeinsames.info, www.sorgerecht.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Lederjacke Racing - & Bikerstyle Schneekugeln

 Lederjacke Racing - & Bikerstyle
 Schneekugeln



Dienstag, 12. Februar 2013 / 18:34:46

Ständeratskommission befürwortet gemeinsames Sorgerecht

Bern - Geschiedene Eltern sollen im Grundsatz gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten. Die ständerätliche Rechtskommission stimmte dieser Änderung zu. Sie empfiehlt aber ihrem Rat, in mehreren Punkten von der Version des Nationalrats abzuweichen.

Von der neuen Grundregel für die elterliche Sorge sollen auch Väter und Mütter profitieren können, die schon seit längerem geschieden sind und auf das Sorgerecht für ihr Kind verzichten mussten. Jedoch will die Rechtskommission diese Rückwirkung nur für Scheidungen zulassen, die nicht mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts zurückliegen.

Dies beschloss die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession für eine unbefristete Rückwirkung ausgesprochen. Der Ständerat wird sich in der kommenden Frühlingssession mit dem Geschäft befassen.

Information statt Zustimmung

Ferner will die Kommission das Prozedere für den Wechsel des Aufenthaltsortes eines Elternteils oder des Kindes lockern. Der andere Elternteil soll nur dann seine Zustimmung geben müssen, wenn der Aufenthaltsort des Kindes geändert wird. Dies beschloss die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen.

Der Nationalrat möchte auch, dass bei einem Aufenthaltsortswechsel eines Elternteils der andere zustimmen muss, sofern der Wechsel einen Einfluss auf die Ausübung der Sorge hat. In diesem Fall soll nach dem Willen der Ständeratskommission eine Information genügen. Ebenfalls sieht sie eine Informationspflicht vor, wenn das Kind bei alleiniger Sorge eines Elternteils anderswohin ziehen soll.

Für Eltern, die weder miteinander verheiratet sind und auch nicht zusammen leben, soll das gemeinsame Sorgerecht nicht von einem Unterhaltsvertrag abhängig gemacht werden. Diesen Beschluss fasste die Kommission einstimmig. Ohne Gegenstimmen will die Kommission ausserdem das Namensrecht bei Kindern unverheirateter Eltern möglichst nahe an das eben revidierte Namensrecht angleichen.

Neuer Normalfall

Nach dem vorgeschlagenen neuen Recht über die elterliche Sorge soll das Sorgerecht nur dann einem Elternteil vorenthalten werden, wenn dies zum Schutz des Kindes nötig ist. Der Normalfall des gemeinsamen Sorgerechts soll für getrennte und geschiedene Eltern gelten.

Angesichts einer Scheidungsrate von gegen 50 Prozent will der Bundesrat das Gesetz der Realität anpassen. Bei einer Scheidung wird heute in der Regel die elterliche Sorge einem Elternteil zugewiesen. Bei unverheirateten Paaren ist dies nach geltendem Recht die Mutter.

Gemeinsames Sorgerecht ist dann möglich, wenn die Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und sich betreffend Unterhalt und Betreuung des Kindes einigen können.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=575623

In Verbindung stehende Artikel:


Nationalrat will Sorgerecht für alle Geschiedenen regeln
Montag, 3. Juni 2013 / 17:35:15
[ weiter ]
Der Ständerat sagt Ja zum gemeinsamen Sorgerecht
Montag, 4. März 2013 / 19:14:56
[ weiter ]
Ende der Protestaktion des Vaters in Nantes
Montag, 18. Februar 2013 / 14:51:00
[ weiter ]
Bundesrat will Solar Impulse für Schweiz-Werbung einspannen
Mittwoch, 13. Februar 2013 / 10:13:00
[ weiter ]
Bessere Rahmenbedingungen für Eltern und Kinder
Mittwoch, 13. Februar 2013 / 08:08:00
[ weiter ]
Sorgerecht soll schnell revidiert werden
Mittwoch, 16. November 2011 / 19:34:00
[ weiter ]
Scheidung soll gerechter werden
Mittwoch, 15. März 2006 / 14:58:24
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]