stellenmarkt.ch
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (50-100%)
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung 1-2 engagierte Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte mit guten Qualifikationen...   » Weiter
Online Produzent:in im Stundenlohn
Deine Aufgaben Du produzierst Online-Stories aus den Beiträgen der Journalist:innen Du wählst Bilder und multimediale Elemente für die Online-Stories...   » Weiter
IT System Administrator (80 bis 100%)
Deine Aufgaben Unterstützung des 1st-Level-Support  Verwaltung und Wartung der IT-Infrastruktur, einschliesslich Server, Netzwerke und Systemsoftware...   » Weiter
Social Media Content Creator
Deine Aufgaben: Planung und Erstellung von Content (Text, Foto, Video) für unsere Social Media-Kanäle unter Einbezug von Storytelling Aus- und Aufbau...   » Weiter
Mehrere Fotografinnen in der ganzen Schweiz
Mehrere Fotografinnen in der ganzen Schweiz Genau dich suchen wir! Nora Stigliano Fotografin 052 365 18 11 https:/ / www.fotobachmann.ch/   » Weiter
Projektleiter Sensorentwicklung für Landtechnik (m/ w/ d) 100%
Deine Herausforderung: Führen eines funktionsübergreifenden Projektteams von der Planung über die Entwicklung bis zur Produktfreigabe Kenntnisse im...   » Weiter
Präsident / Präsidentin für die Eidgenössische Schätzungskommission der Kreise 10 oder 11
10% / Nebenbeschäftigung Die Eidgenössischen Schätzungskommissionen sind in Anwendung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG)...   » Weiter
Projektleiter:in Kommunikation (80-100%)
Als Projektleiter/ in Kommunikation verantwortest du sämtliche Kommunikationsaktivitäten des Naturparks und koordinierst an der Schnittstelle zu...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem SKELETT KINDER KOSTÜM
SKELETT KINDER KOSTÜM
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

BRASILIEN SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Die Fernseh- und Radiogebühren werden nicht kostenpflichtig.

Abbildung vergrössern

 
www.urheberrechtsgebuehren.info, www.ferienhausbesitzer.info, www.keine.info, www.fuer.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

The Queen Laserpod

 The Queen
 Laserpod



Mittwoch, 21. November 2012 / 12:47:00

Keine Urheberrechtsgebühren für Ferienhausbesitzer

Lausanne - Für die Radio- und Fernsehnutzung in Ferienhäusern, Hotel- und Spitalzimmern müssen keine Urheberrechtsgebühren bezahlt werden. Die Verwertungs-Gesellschaften sind vor Bundesgericht abgeblitzt. Nun müssen sie zu Unrecht kassierte Gebühren zurückzahlen.

Die Schweizer Verwertungsgesellschaften Pro Litteris, SSA, SUISA, Suissimage und Swissperform hatten bei Besitzern von Ferienhäusern und -wohnungen, die ihre Liegenschaften vermieten, seit Jahren Urheberrechts-Abgaben für die Radio- und Fernsehnutzung erhoben.

Keine «Hintergrund-Unterhaltung»

Die Abgabe erschien als separate Position auf der normalen Billag-Rechnung für Radio- und TV-Empfang. Ab 2011 wurde die Gebühr auch für Hotel- und Spitalzimmer gefordert. Der Fachverband GastroSuisse und ein Ferienwohnungsbesitzer erhoben 2011 Aufsichtsanzeige beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE).

Das IGE wies die Verwertungsgesellschaften in der Folge an, auf den Einzug der fraglichen Abgaben ab sofort zu verzichten, weil dafür keine Grundlage bestehe. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde der Verwertungsgesellschaften ab.

Ihr Gang vors Bundesgericht ist nun ebenfalls erfolglos geblieben. Die Richter in Lausanne bestätigen die Ansicht der Vorinstanz, wonach der noch bis 2013 geltende Gebührentarif nur die Urheberrechts-Abgeltung für «Hintergrund-Unterhaltung» regelt.

SUISA akzeptiert Rückzahlungspflicht

Da die Nutzer von Radio- und TV in Hotel- und Spitalzimmern sowie in Ferienwohnungen und -häusern ihre Geräte bewusst einschalten würden, liege dort keine «Hintergrund-Unterhaltung» vor. Laut Bundesgericht ist zwar nicht gänzlich auszuschliessen, dass sich jemand auch in diesen Räumen nur «berieseln» lässt.

Umgekehrt sei aber auch denkbar, dass bestimmte Personen nur deshalb ins Restaurant gehen würden, weil sie bewusst eine Fernsehsendung, etwa ein Fussballspiel, mitverfolgen wollten. Abzustellen sei letztlich aber auf die typischen Situationen.

Die Verwertungsgesellschaften werden zu Unrecht erhobene Gebühren nun zurückerstatten müssen. Laut SUISA-Sprecher Martin Wüthrich akzeptiert die SUISA den Entscheid. Sie werde ihrer Pflicht zur Rückzahlung nachkommen, prüfe derzeit die Modalitäten und werde betroffene Kunden sobald wie möglich über das Vorgehen informieren.

laz (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    SUISA plant Gebühr fürs Musikhören ab Handy
    Montag, 22. Juni 2009 / 22:52:40
    [ weiter ]
    Verwirrung über Gebühren für Public Viewing
    Freitag, 9. Mai 2008 / 23:27:51
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'135 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum