stellenmarkt.ch
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit der Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
International Marketing & Communications Specialist
Deine Aufgaben: Event Maestro : Du planst, führst durch und wertest interne und externe Veranstaltungen wie Messen, Konferenzen sowie Mitarbeiter-...   » Weiter
Head of SAP CC / SAP Logistik (m/ w)
Ihr Aufgabengebiet <li style="font-size:10pt;color:#000000;margin-left:14.2pt;"> Verantwortung der strategischen und operativen Leitung des SAP...   » Weiter
Head of eCommerce / Acquiring 80-100 % (m/ f/ d)
This makes the position attractive: «Our modern and dynamic environment will allow you to contribute your expertise with ease and to actively shape...   » Weiter
Product Template Specialist 80-100%
Gemeinsam mit unserem erfahrenen und motivierten Services Team realisierst Du Kundenprojekte im Rahmen unseres Standard-Produkts « primedocs». Deine...   » Weiter
LEITER ELEKTRO-ENGINEERING, POTENTIELLER STELLVERTRETENDER GESCHÄFTSFÜHRER (M/ W/ D)
Unsere Mitarbeitenden sind der Schlüssel zu Innovation, interdisziplinärer Umsetzung, Effizienz und Kundenzufriedenheit. Zur Unterstützung unseres...   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Online Produzent:in im Stundenlohn
Deine Aufgaben Du produzierst Online-Stories aus den Beiträgen der Journalist:innen Du wählst Bilder und multimediale Elemente für die Online-Stories...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem KÜRBIS KOSTÜM ERWACHSENE AUFBLASBAR
KÜRBIS KOSTÜM ERWACHSENE AUFBLASBAR
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

DDR SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Die Fernseh- und Radiogebühren werden nicht kostenpflichtig.

Abbildung vergrössern

 
www.urheberrechtsgebuehren.info, www.ferienhausbesitzer.info, www.keine.info, www.fuer.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Schneekugeln Playboy Kissen

 Schneekugeln
 Playboy Kissen



Mittwoch, 21. November 2012 / 12:47:00

Keine Urheberrechtsgebühren für Ferienhausbesitzer

Lausanne - Für die Radio- und Fernsehnutzung in Ferienhäusern, Hotel- und Spitalzimmern müssen keine Urheberrechtsgebühren bezahlt werden. Die Verwertungs-Gesellschaften sind vor Bundesgericht abgeblitzt. Nun müssen sie zu Unrecht kassierte Gebühren zurückzahlen.

Die Schweizer Verwertungsgesellschaften Pro Litteris, SSA, SUISA, Suissimage und Swissperform hatten bei Besitzern von Ferienhäusern und -wohnungen, die ihre Liegenschaften vermieten, seit Jahren Urheberrechts-Abgaben für die Radio- und Fernsehnutzung erhoben.

Keine «Hintergrund-Unterhaltung»

Die Abgabe erschien als separate Position auf der normalen Billag-Rechnung für Radio- und TV-Empfang. Ab 2011 wurde die Gebühr auch für Hotel- und Spitalzimmer gefordert. Der Fachverband GastroSuisse und ein Ferienwohnungsbesitzer erhoben 2011 Aufsichtsanzeige beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE).

Das IGE wies die Verwertungsgesellschaften in der Folge an, auf den Einzug der fraglichen Abgaben ab sofort zu verzichten, weil dafür keine Grundlage bestehe. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde der Verwertungsgesellschaften ab.

Ihr Gang vors Bundesgericht ist nun ebenfalls erfolglos geblieben. Die Richter in Lausanne bestätigen die Ansicht der Vorinstanz, wonach der noch bis 2013 geltende Gebührentarif nur die Urheberrechts-Abgeltung für «Hintergrund-Unterhaltung» regelt.

SUISA akzeptiert Rückzahlungspflicht

Da die Nutzer von Radio- und TV in Hotel- und Spitalzimmern sowie in Ferienwohnungen und -häusern ihre Geräte bewusst einschalten würden, liege dort keine «Hintergrund-Unterhaltung» vor. Laut Bundesgericht ist zwar nicht gänzlich auszuschliessen, dass sich jemand auch in diesen Räumen nur «berieseln» lässt.

Umgekehrt sei aber auch denkbar, dass bestimmte Personen nur deshalb ins Restaurant gehen würden, weil sie bewusst eine Fernsehsendung, etwa ein Fussballspiel, mitverfolgen wollten. Abzustellen sei letztlich aber auf die typischen Situationen.

Die Verwertungsgesellschaften werden zu Unrecht erhobene Gebühren nun zurückerstatten müssen. Laut SUISA-Sprecher Martin Wüthrich akzeptiert die SUISA den Entscheid. Sie werde ihrer Pflicht zur Rückzahlung nachkommen, prüfe derzeit die Modalitäten und werde betroffene Kunden sobald wie möglich über das Vorgehen informieren.

laz (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    SUISA plant Gebühr fürs Musikhören ab Handy
    Montag, 22. Juni 2009 / 22:52:40
    [ weiter ]
    Verwirrung über Gebühren für Public Viewing
    Freitag, 9. Mai 2008 / 23:27:51
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum