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Die Fernseh- und Radiogebühren werden nicht kostenpflichtig.

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www.urheberrechtsgebuehren.info, www.ferienhausbesitzer.info, www.keine.info, www.fuer.info

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Mittwoch, 21. November 2012 / 12:47:00

Keine Urheberrechtsgebühren für Ferienhausbesitzer

Lausanne - Für die Radio- und Fernsehnutzung in Ferienhäusern, Hotel- und Spitalzimmern müssen keine Urheberrechtsgebühren bezahlt werden. Die Verwertungs-Gesellschaften sind vor Bundesgericht abgeblitzt. Nun müssen sie zu Unrecht kassierte Gebühren zurückzahlen.

Die Schweizer Verwertungsgesellschaften Pro Litteris, SSA, SUISA, Suissimage und Swissperform hatten bei Besitzern von Ferienhäusern und -wohnungen, die ihre Liegenschaften vermieten, seit Jahren Urheberrechts-Abgaben für die Radio- und Fernsehnutzung erhoben.

Keine «Hintergrund-Unterhaltung»

Die Abgabe erschien als separate Position auf der normalen Billag-Rechnung für Radio- und TV-Empfang. Ab 2011 wurde die Gebühr auch für Hotel- und Spitalzimmer gefordert. Der Fachverband GastroSuisse und ein Ferienwohnungsbesitzer erhoben 2011 Aufsichtsanzeige beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE).

Das IGE wies die Verwertungsgesellschaften in der Folge an, auf den Einzug der fraglichen Abgaben ab sofort zu verzichten, weil dafür keine Grundlage bestehe. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde der Verwertungsgesellschaften ab.

Ihr Gang vors Bundesgericht ist nun ebenfalls erfolglos geblieben. Die Richter in Lausanne bestätigen die Ansicht der Vorinstanz, wonach der noch bis 2013 geltende Gebührentarif nur die Urheberrechts-Abgeltung für «Hintergrund-Unterhaltung» regelt.

SUISA akzeptiert Rückzahlungspflicht

Da die Nutzer von Radio- und TV in Hotel- und Spitalzimmern sowie in Ferienwohnungen und -häusern ihre Geräte bewusst einschalten würden, liege dort keine «Hintergrund-Unterhaltung» vor. Laut Bundesgericht ist zwar nicht gänzlich auszuschliessen, dass sich jemand auch in diesen Räumen nur «berieseln» lässt.

Umgekehrt sei aber auch denkbar, dass bestimmte Personen nur deshalb ins Restaurant gehen würden, weil sie bewusst eine Fernsehsendung, etwa ein Fussballspiel, mitverfolgen wollten. Abzustellen sei letztlich aber auf die typischen Situationen.

Die Verwertungsgesellschaften werden zu Unrecht erhobene Gebühren nun zurückerstatten müssen. Laut SUISA-Sprecher Martin Wüthrich akzeptiert die SUISA den Entscheid. Sie werde ihrer Pflicht zur Rückzahlung nachkommen, prüfe derzeit die Modalitäten und werde betroffene Kunden sobald wie möglich über das Vorgehen informieren.

laz (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=564802

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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