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Da vor allem Unternehmen von Kartellgesetz-Verstössen profitierten, sollten auch sie sanktioniert werden.

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www.kartell-strafe.info, www.manager.info, www.weko.info, www.keine.info

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Dienstag, 20. November 2012 / 12:11:00

Weko: Keine Kartell-Strafe für Manager

Bern - Sollen bei unzulässigen Kartellabsprachen nicht nur die Unternehmen gebüsst, sondern auch beteiligte Manager strafrechtlich verfolgt werden können? Die Wettbewerbskommission (Weko) sagt vorläufig Nein.

Solche Strafen würden zwar die Abschreckung erhöhen. Es sei aber bei der anstehenden Revisions des Kartellgesetzes, acht Jahre nach der letzten Verschärfung, zu früh für eine umfassende Neugestaltung des Sanktionssystems, sagte Rafael Corazza, Direktor des Sekretariats der Weko, am Dienstag an einer Medienkonferenz in Bern.

Da vor allem Unternehmen von Kartellgesetz-Verstössen profitierten, sollten auch sie sanktioniert werden. Und mit strafrechtlicher Verfolgung beteiligter Personen werde die Bonusregelung gefährdet, mit welcher Unternehmen, die Absprachen melden, bislang ungeschoren davon kommen.

Diese Bonusregelung sei matchentscheidend für die Aufdeckung von Kartellen, sagte Corazza. Damit auch natürliche Personen von einer solchen Regelung profitieren könnten, bräuchte es ein Kronzeugenprogramm und damit ein Novum für die Schweizer Rechtsordnung.

Verfahren würden komplizierter

Schliesslich befürchtet die Weko, dass mit strafrechtlicher Verfolgung von Personen die Verfahren bei Kartellverstössen wesentlich verlängert und komplizierter würden. Denn oft seien mehrere Unternehmen mit mehreren Managern beteiligt. Fazit: «Zurzeit hätte die Einführung von Strafen gegen natürliche Personen mehr Nach- als Vorteile», sagte Corazza.

Schub hatte die Forderung durch eine Motion des früheren FDP-Ständerats Rolf Schweiger erhalten. Der langjährige Verwaltungsrat des Lift- und Rolltreppenhersteller Schindler hatte nach einer Busse der EU gegen den Konzern angeregt, dass Unternehmen Kartellstrafen auf fehlbare Manager abwälzen können sollen.

bert (Quelle: sda)

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