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Die SVP will «Unrecht frei aufdecken».

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Freitag, 15. Juni 2012 / 14:05:00

SVP fordert alte Immunitätsregelung

Bern - Im Hickhack um die Aufhebung der Immunität von SVP-Nationalrat Christoph Blocher lanciert die Volkspartei zwei parlamentarische Vorstösse. Ihr Ziel ist es, zum «bewährten System» zurückzukehren.

Die neue Immunitätsregelung sei von Anfang an gegen die SVP gerichtet gewesen, sagte Nationalrat Caspar Baader (BL) am Freitag vor den Medien in Bern. Deshalb fordert die SVP-Fraktion, dass - wie früher - die eidgenössischen Räte im Plenum über Gesuche um Aufhebung der relativen Immunität entscheiden.

Sollte diese Parlamentarische Initiative in den Räten scheitern, fordert Baader in einer weiteren Parlamentarischen Initiative eine Einsprachemöglichkeit für betroffene Parlamentarier und Parlamentarierinnen beim eigenen Rat.

Zudem will Baader, dass Eintreten auf ein Gesuch um Aufhebung der Immunität obligatorisch ist. Weiter soll die relative Immunität für ein Parlamentsmitglied ab dem Zeitpunkt der kantonalen Wahlbestätigung gelten, der sogenannten Erwahrung der Wahl.

Sollte das Parlament in Sachen Immunität nicht über die Bücher gehen, «schränkt es seinen eigenen Handlungsspielraum ein und verunmöglicht die politische Arbeit seiner Mitglieder», teilte die Partei mit. Niemand wage es dann mehr, Unrecht aufzudecken.

Politjustiz

Die Vorstösse basieren auf den Erfahrungen von SVP-Nationalrat Blocher in der Affäre um Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand. Im Laufe des Verfahrens gegen Blocher seien rechtsstaatliche Grundsätze verletzt worden, sagte SVP-Präsident Toni Brunner.

«Der erste Fall nach neuer Immunitätsregelung wurde für eine politische Abrechnung missbraucht», sagte Brunner. Das sei «intransparente Politjustiz im dunkeln Kämmerlein». Deshalb fordert die SVP, dass wieder - wie bis vor einem Jahr - das Plenum über die Aufhebung der Immunität beschliessen kann.

Im Fokus der SVP-Kritik stehen einerseits die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat. Im Visier hat die SVP aber auch das Strafverfahren gegen Blocher in Zürich. Dabei seien Regeln mit Füssen getreten worden, indem beispielsweise die Hausdurchsuchung bei Blochers ohne Ermächtigung durch die Ratspräsidien durchgeführt worden seien.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=546134

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