News - powered by news.ch


Blocher wehrt sich mit allen Mitteln.

Abbildung vergrössern

 
www.immunitaetsverfahren.info, www.blocher.info, www.zweifel.info, www.zieht.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

WWE Biene Maja

 WWE
 Biene Maja



Freitag, 8. Juni 2012 / 18:38:36

Blocher zieht Immunitätsverfahren in Zweifel

Bern - SVP-Nationalrat Christoph Blocher wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Aufhebung seiner Immunität. Seiner Meinung nach hat die Immunitätskommission des Nationalrats am Donnerstag abschliessend entschieden.

Dies schreibt Blocher in einem Brief an Anne Seydoux (CVP/JU), Präsidentin der ständerätlichen Rechtskommission. Über das Ermächtigungsverfahren dürfe die Rechtskommission darum nicht mehr entscheiden, heisst es in dem Schreiben, das Blocher auf seiner Website aufgeschaltet hat.

Hintergrund sind unterschiedliche juristische Auffassungen über das Verfahren zur Aufhebung der Immunität. Das Parlamentsgesetz legt fest, dass ein Differenzbereinigungsverfahren stattfindet, wenn sich die zuständigen Kommissionen in einer ersten Runde nicht einig werden.

Abweichender Entscheid

Die Immunitätskommission des Nationalrats hatte entschieden, dass Blocher vor der Vereidigung am 5. Dezember 2012 nicht Parlamentarier war und sich darum nicht auf die Immunität berufen kann. Die Handlungen danach sieht sie von der Immunität erfasst. Die Kommission entschied aber, diese nicht aufzuheben.

Die Rechtskommission des Ständerats dagegen verneinte, dass die fraglichen Handlungen überhaupt einen unmittelbaren Zusammenhang mit Blochers amtlicher Stellung oder Tätigkeit haben. Sie trat auf das Geschäft gar nicht erst ein.

Nach Auffassung der Parlamentsdienste der beiden Kommissionen kann die Immunitätskommission aus diesem Grund keinen materiellen Entscheid fällen. Ihre Ablehnung, die Immunität Blochers für die Handlung zum späteren Zeitpunkt aufzuheben, kann darum nicht endgültig sein.

Folglich ist wieder die Kommission des Ständerats am Zug, die am Montag erneut tagt. Ihr zweites Nichteintreten wäre endgültig. Ein Strafverfahren gegen Blocher wegen Verletzung des Bankgeheimnisses könnte über den ganzen fraglichen Zeitraum geführt werden.

Gesuch massgebend

Dagegen setzt sich Blocher mit dem Schreiben zur Wehr. Seiner Meinung nach dürfen die Kommissionen gar nicht zwei verschiedene Zeiträume unterscheiden, weil die Zürcher Staatsanwaltschaft ihr Gesuch nicht so formuliert hat.

Daraus leitet Blocher ab, dass das Gesuch der Staatsanwaltschaft definitiv abgewiesen ist. Weil die Kommissionen nicht übereinstimmend entschieden hätten, geniesse er nun volle Immunität.

Rechtskommission-Präsidentin Seydoux war am Freitagabend nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Über die Auslegung entscheiden die beiden Kommissionen selbständig und endgültig. Blocher war von den Kommissionen angehört worden, hat in dem Verfahren aber kein Beschwerderecht.

knob (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=545258

In Verbindung stehende Artikel:


SVP fordert alte Immunitätsregelung
Freitag, 15. Juni 2012 / 14:05:00
[ weiter ]
Immunitäts-Entscheid gegen Blocher ist endgültig
Donnerstag, 14. Juni 2012 / 12:25:00
[ weiter ]
Keine Immunität für Christoph Blocher
Montag, 11. Juni 2012 / 17:15:02
[ weiter ]
Nationalratskommission hält teilweise an Immunität Blochers fest
Donnerstag, 7. Juni 2012 / 18:35:53
[ weiter ]
Ständeratskommission wehrt sich gegen Anschuldigungen von Blocher
Samstag, 2. Juni 2012 / 11:11:58
[ weiter ]
Keine Immunität für Blocher vor der Vereidigung
Mittwoch, 25. April 2012 / 19:53:58
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]