Freitag, 24. Februar 2012 / 15:06:00
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Athen reicht Angebot für Schuldenschnitt ein
Athen - Die griechische Regierung hat am Freitag das offizielle Angebot zum Schuldenschnitt den Banken und anderen privaten Geldinstituten unterbreitet. Das entsprechende Dokument wurde vom Ministerrat gebilligt und auf der Internetseite des Finanzministeriums veröffentlicht.
Dem zehnseitigen Dokument zufolge soll das Schuldenschnitt-Programm bis 2042 laufen. Die neuen Anleihen sollen bis 2015 einen Zinssatz von 2 Prozent haben. Danach soll der Zinssatz stufenweise steigen - bis 2020 auf 3,0 Prozent, 2021 auf 3,65 und danach auf 4,3 Prozent.
Bereits am Donnerstag hatte das griechische Parlament nach siebenstündiger Debatte das Gesetz für einen Schuldenschnitt gebilligt. Dieser soll die griechische Schuldenlast um 107 Mrd. Euro verringern. Insgesamt sollen private Gläubiger auf 53,5 Prozent ihrer Forderungen gegenüber Athen verzichten.
Das Gesetz sieht laut Finanzministerium vor, dass die privaten Gläubiger auch zum Forderungsverzicht gezwungen werden könnten, falls die Beteiligung am freiwilligen Schuldenschnitt zu niedrig ausfallen sollte.
Tausch von restlichen Schuldpapieren
In einem weiteren Schritt sollen die restlichen Schuldpapiere zu deutlich schlechteren Zinsbedingungen getauscht werden. Verzicht und veränderte Konditionen summieren sich nach Berechnungen von Experten auf einen Verlust von mehr als 70 Prozent des Nominalwerts der Anleihen.
Es gilt als wahrscheinlich, dass die Ratingagenturen Griechenland nach dem Schuldenschnitt vorübergehend für pleite erklären werden, obwohl die Massnahme zusammen mit dem zweiten Rettungspaket der internationalen Geldgeber das Land gerade vor dem Bankrott retten soll.
Die Herabstufung der Ratingagenturen wäre technisch bedingt: Ein Schuldenschnitt bedeutet auch, dass ein Land seine Schulden nicht bedienen kann und damit de facto insolvent ist. Gefährlich wäre ein Staatsbankrott allerdings erst dann, wenn Athen tatsächlich seine laufenden Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, also zum Beispiel auch keine Renten oder Gehälter im öffentlichen Dienst.
bg (Quelle: sda)
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