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Donnerstag, 23. Februar 2012 / 12:46:18

Athener Parlament billigt Schuldenschnitt

Athen - Das griechische Parlament hat am Donnerstag das Gesetz für einen Schuldenschnitt in einem Eilverfahren gutgeheissen. Damit ist der Weg geebnet für den vereinbarten Schuldenschnitt, bei dem alte Anleihen in neue umgetauscht werden sollen.

Zu einer Abstimmung im Parlament kam es am Donnerstag nicht, wie Parlamentspräsident Anastasios Kourakis mitteilte. Dies ist möglich, weil die Regierungskoalition über eine deutliche Mehrheit verfügt und kein Antrag auf eine namentliche Abstimmung vorlag. Die Vorlage galt nach der Debatte als automatisch angenommen.

Das beschlossene Gesetz bildet die Voraussetzung für eine Auslieferung des zweiten Rettungspaketes an Griechenland im Umfang von 130 Mrd. Euro. Private Gläubiger sollen bei dem Anleihentausch zusätzlich freiwillig auf insgesamt rund 100 Mrd. Euro verzichten und so ebenfalls einen Beitrag zur Rettung des Landes leisten.

Verzicht auf drei Viertel

Konkret sollen Privatgläubiger auf 53,5 Prozent ihrer Forderungen an den griechischen Staat verzichten und ausserdem neue Rückzahlungsbedingungen hinnehmen, so dass sich die Abschläge insgesamt auf bis zu 74 Prozent belaufen.

Die Umschuldung soll das Land dem mit der Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) vereinbarten Ziel näherbringen, den Schuldenberg bis 2020 von derzeit 160 auf rund 120 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) und damit ein langfristig tragbares Niveau abzubauen.

Als nächstes muss Griechenland den Banken, Versicherungen und anderen privaten Kreditgebern nun ein formales Angebot für einen Schuldenverzicht machen. Laut der griechischen Regierung muss den Gläubigern das Angebot bereits am Freitag vorliegen und bis am 12. März abgeschlossen werden. Der Zeitplan ist deshalb so knapp bemessen, weil am 20. März Anleihe-Tilgungen in Höhe von fast 15 Mrd. Euro fällig sind.

Zwangskomponente enthalten

Ganz freiwillig erfolgt der Verzicht der Privatgläubiger indes nicht. Das Gesetz enthält neue Vertragsklauseln für die Anleihen - sogenannte Collective Action Clauses. Damit werden die Konditionen der alten Staatsanleihen rückwirkend so geändert, dass eine Teilnahme an dem Schuldenschnitt von einer Mehrheit der tauschwilligen Gläubiger erzwungen werden kann.

Der Schuldenschnitt wird umgesetzt, sobald 50 Prozent der Gläubiger auf das Angebot geantwortet haben. Stimmen davon zwei Drittel dafür, werden diese Klauseln aktiviert. Viele europäischen Banken und Versicherer haben ihre Bestände an griechischen Anleihen bereits entsprechend der Vereinbarung abgeschrieben - mit Milliardenverlusten.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=530763

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