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Zivildienst nur nach abklärendem Gespräch.

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Dienstag, 24. Januar 2012 / 13:23:00

Weniger Zivildienstgesuche

Thun - Die wieder verschärften Zulassungsbedingungen für den Zivildienst per Anfang letzten Jahres zeigen Wirkung: Die Zahl der Gesuche ging 2011 deutlich zurück. Auch die Zahl der Zulassungen nahm im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel ab.

Im letzten Jahr wurden 4670 Personen neu zum Zivildienst zugelassen, 2010 waren es noch 6826, wie das Volkswirtschaftsdepartement am Dienstag mitteilte. Per Anfang 2011 hat das Parlament die Hürden für den Zivildienst wieder angehoben.

So verschärfte es die Bedingungen für Wehrmänner, die während des Militärdienstes ein Zivildienstgesuch einreichen. Zudem muss jeder Antragsteller der Vollzugsstelle nach vier Wochen Bedenkzeit mitteilen, ob er am Gesuch festhält.

Zugenommen hat die Zahl der erbrachten Diensttage. Im Jahr 2011 haben Schweizer «Zivis» nahezu 1,1 Millionen Tage Dienst im öffentlichen Interesse geleistet - zum ersten Mal wurde damit die Millionengrenze überschritten. 2010 waren es noch knapp 880'000 Diensttage.

Die Zivildienstleistenden fanden auch 2011 genügend Einsatzplätze. Ende Jahr standen knapp 11'000 Einsatzplätze in über 3000 Betrieben zur Verfügung.

Ein Hin und her

Der Zivildienst ist in den letzten Jahren mehrmals umgebaut worden. Nachdem die Gewissensprüfung auf April 2009 hin abgeschafft worden war, stieg die Zahl der Zivildienstgesuche stark an. Kaum gelockert, wurden die Zulassungsbedingungen zum Zivildienst deshalb wieder verschärft.

Insgesamt 7681 Personen haben seit dem 1. Februar 2011 ein Zivildienstgesuch bestellt. Drei Viertel von ihnen reichten das Formular anschliessend auch ein. Auf 15 Prozent der eingereichten Gesuche trat die Vollzugsstelle nicht ein. Meist, weil der Antrag nicht oder nicht fristgerecht bestätigt wurde.

Gemäss Heiner Studer, Präsident des Schweizerischen Zivildienstverbandes, beweisen die neuen Zahlen, «dass der Zivildienst auch langfristig keine Gefahr für die Armeebestände darstellt». Weitere Verschärfungen in der Verordnung oder eine Gesetzesänderung seien damit hinfällig.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=526386

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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